O-Ton + Magazin: Beim Ausparken in Einbahnstraße beide Fahrtrichtungen im Blick haben

Auch in einer Einbahnstraße muss ein ausparkender Fahrer damit rechnen, dass ein Fahrzeug mit Sonderrechten oder auch ein Fußgänger die Einbahnstraße in der entgegengesetzten Richtung nutzt. Bei einem Unfall haftet der Ausparkende auch in einer Einbahnstraße allein, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Fall, der sich auf einem Autobahnparkplatz ereignete.

Ein Wagen der Autobahnmeisterei war mit dem Ausparkenden kollidiert.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn Sie rückwärts ausparken von einem Parkplatz, dann dürfen Sie sich eben nicht darauf verlassen, dass schon keiner die Einbahnstraße entgegengesetzt entgegen kommen wird, sondern Sie müssen dann schon in beide Richtungen schauen. Und wenn derjenige das gemacht hätte in dem Fall, dann wäre der Unfall auch vermieden worden. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Beim Ausparken in Einbahnstraße beide Fahrtrichtungen im Blick haben

Wer ausparkt, muss besonders vorsichtig sein. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden. Auch in einer Einbahnstraße muss ein ausparkender Fahrer damit rechnen, dass ein Fahrzeug mit Sonderrechten oder auch ein Fußgänger die Einbahnstraße in der entgegengesetzten Richtung nutzt. Bei einem Unfall haftet der Ausparkende auch in einer Einbahnstraße allein, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Mehr dazu jetzt.

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Das Ganze ereignete sich auf einem Autobahnparkplatz. Natürlich sind dies für die meisten Autos auch Einbahnstraßen. Eine Ausnahme: die Wagen der Autobahnmeistereien.

O-Ton: Und die dürfen dann auch auf Autobahnparkplätzen entgegen der Einbahnstraße fahren. – Länge 6 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und es kam, wie es kommen musste – Grundgesetz Physik: Wo ein Körper ist, kann kein anderer sein.

O-Ton: SFX

Der Mann und die Straßenbaubehörde gaben sich gegenseitig die Schuld und forderten jeweils Schadensersatz voneinander. Das Landgericht entschied: Der Wagen der Autobahnmeisterei hat alles richtig gemacht. Auch sei er durch weiß-rote-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet gewesen und extrem langsam gefahren. Und das Oberlandesgericht sah es ebenso.

O-Ton: Wenn Sie rückwärts ausparken von einem Parkplatz, dann dürfen Sie sich eben nicht darauf verlassen, dass schon keiner die Einbahnstraße entgegengesetzt entgegen kommen wird, sondern Sie müssen dann schon in beide Richtungen schauen. Und wenn derjenige das gemacht hätte in dem Fall, dann wäre der Unfall auch vermieden worden. – Länge 20 sec.

Und der Ausparkende muss nun auch den kompletten Schaden begleichen. Selbst für versierte Verkehrsrechtler wie Bettina Bachmann ist diese 100-Prozent-Regelung eher ungewöhnlich.

O-Ton: Ich sehe es auch als eine sehr harte Entscheidung für denjenigen, der ausparkt. Aber im Grunde sagt man halt: Wenn er nicht alles einsehen kann, dann muss er sich halt ausweisen und diese Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsausparken sind halt enorm hoch. – Länge 20 sec.

Und sie gelten eben nicht nur auf Autobahnparkplätzen, sondern in jeder x-beliebigen Einbahnstraße. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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