O-Ton + Magazin: Beim Autokauf auch über Blechschäden informieren

Wer ein Auto kauft, muss sich auf die Angaben des Verkäufers verlassen können. Was viele nicht wissen: Der Verkäufer muss in jedem Fall über einen Unfall aufklären.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins

Beitrag:

O-Ton: Sie müssen den Käufer über das informieren, was mit dem Auto schon mal war. Und insbesondere, wenn der Käufer gezielt nachfragt „hatte das Auto schon mal einen Unfall?“. Dann dürfen Sie natürlich nicht sagen, wenn es sich um einen Unfallwagen handelt, dass das Auto ohne Unfall ist. Dann ist das ein Fall der arglistigen Täuschung, denn Sie sagen bewusst etwas Unwahres. – Länge 22 sec.

Kommt der Schaden heraus, wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Ausführlich dazu unter verkehrsrecht.de.

Download O-Ton

Magazin: Beim Autokauf auch über Blechschäden informieren 


Wer ein Auto kauft, muss sich auf die Angaben des Verkäufers verlassen können. Was viele nicht wissen: Der Verkäufer muss in jedem Fall über einen Unfall aufklären. Sonst kann es teuer werden, wie in dem Fall, den das Oberlandesgericht Braunschweig zu entscheiden hatte.

Beitrag:

O-Ton: Sie müssen den Käufer über das informieren, was mit dem Auto schon mal war. Und insbesondere, wenn der Käufer gezielt nachfragt „hatte das Auto schon mal einen Unfall?“. Dann dürfen Sie natürlich nicht sagen, wenn es sich um einen Unfallwagen handelt, dass das Auto ohne Unfall ist. Dann ist das ein Fall der arglistigen Täuschung, denn Sie sagen bewusst etwas Unwahres. – Länge 22 sec.

…erklärt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: SFX

Und genauso erging es dem Käufer eines gebrauchten Audi Avant. Rund 35.000 Euro sollte der Wagen kosten und gefiel dem Mann sehr.

O-Ton: Er fragte, ob es sich um einen Unfallwagen handele. Der Verkäufer sagte nein!Nachträglich stellte sich dann aber heraus, dass das Auto bereits zweimal in Unfälle verwickelt war. – Länge 15 sec

Der Mann klagte auf Rückabwicklung des Kaufs – mit Erfolg! Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Verkäufer muss dann den Wagen zurück nehmen. Also der Käufer hat das Recht, vom Kaufvertrag zurück zu treten. Er bekommt sein Geld zurück und der Verkäufer das Auto. – Länge 12 sec.

Und für die zwischenzeitliche Nutzung wird ihm ein sogenannter Gebrauchsvorteil zugerechnet. Ausführlich dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

Download Magazin

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.