O-Ton + Magazin: Belebte Kreuzungen müssen im Winter geräumt und gestreut werden

 Das Landgericht Magdeburg hat die Stadt Magdeburg verurteilt, 50 Prozent der Behandlungskosten für eine Frau zu übernehmen, die wegen Glatteis an einer belebten Kreuzung gestürzt war. Allerdings: Die Begründung der Richter lässt aufhorchen. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass eine Frau in Magdeburg stürzte – an einer Stelle zwischen Bürgersteig und Straße, die eben glatt und nicht gestreut war. Man hat ihr aber 50 Prozent ihres Schadens nicht ersetzt mit der Begründung, sie sei wohl nicht angepasst gegangen. Der Grund für dieses Vermutung war, dass der neben ihr gehende Ehemann nicht gestürzt ist. – Länge 29 sec.

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Magazin: Belebte Kreuzungen müssen im Winter geräumt und gestreut werden

Das Landgericht Magdeburg hat die Stadt Magdeburg verurteilt, 50 Prozent der Behandlungskosten für eine Frau zu übernehmen, die wegen Glatteis an einer belebten Kreuzung gestürzt war. Allerdings: Die Begründung der Richter lässt aufhorchen – hier ist der ganze Fall.

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Generell sind die Pflichten der Kommunen schon klar geregelt, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Kommunen sind verpflichtet, Kreuzungen zu räumen – und zwar nicht nur die Straßen. Sie sind auch verpflichtet, die Bürgersteige zu räumen sowie den Übergang zwischen Straße und Bürgersteig. – Länge 10 sec.

Die Praxis sieht manchmal anders aus.

O-Ton: Sie müssen gefahrlos laufen können, natürlich müssen Sie auch Ihre Gehweise den Straßenverhältnissen anpassen. Also, wenn Eis und Schnee ist, müssen Sie vielleicht etwas langsamer gehen – auch wenn gestreut ist. – Länge 11 sec.

Stellt sich die Frage: Was passiert, wenn nicht geräumt ist? Solche Fälle kann wohl jeder sofort erzählen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Ja, dann haben Sie einen Anspruch gegen die Stadt, wenn die die Streupflicht verletzt hat. In dem Fall war es so, dass eine Frau in Magdeburg stürzte – an einer Stelle zwischen Bürgersteig und Straße, die eben glatt und nicht gestreut war. Man hat ihr aber 50 Prozent ihres Schadens nicht ersetzt mit der Begründung, sie sei wohl nicht angepasst gegangen. Der Grund für dieses Vermutung war, dass der neben ihr gehende Ehemann nicht gestürzt ist. – Länge 29 sec.

Diese Begründung wird es sich direkt in die Hitliste der kuriosesten Urteilsbegründungen schaffen! Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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