O-Ton + Magazin: Bienenhaus aus schlechtem Holz – wann haftet der Handwerker?

 Die Qualität eines Handwerkers gibt oftmals Anlass zum Streit. Gut, wenn er dann nachweisen kann, dass er den Auftrag entsprechend den Vorgaben erfüllt hat. So wie in dem Fall, den das Landgericht Coburg zu entscheiden hatte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ein Bienenfreund wollte sich sich ein neues Bienenhaus bauen lassen, von einem Zimmermann. Ein großes Bienenhaus. Es kostete auch 3.000 Euro! Und das Holz dafür hat er selber geliefert, er hat es dem Zimmermann selbst gegeben. Und dann war er hinterher mit dem Bienenhaus nicht einverstanden. Es hatte optische Mängel, also es war nicht schön! Es hatte Abstumpfungen und Vertrocknungserscheinungen. Und dann hat er gesagt: Nee, ich will die 3.000 Euro zurück. Und ich habe auch noch einen Schaden und will dafür 7.000 Euro. – Länge 27 sec.

Aber er ging leer aus! Die Optik war nicht entscheidend, sondern die Gebrauchstauglichkeit. Das sei aber kein Grund für Rückzahlung und Schadensersatz, so das Gericht. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Bienenhaus aus schlechtem Holz – wann haftet der Handwerker?

Die Qualität eines Handwerkers gibt oftmals Anlass zum Streit. Gut, wenn er dann nachweisen kann, dass er den Auftrag entsprechend den Vorgaben erfüllt hat. Besonders wichtig, wenn der Streit vor Gericht landet – so wie in dem Fall, den das Landgericht Coburg zu entscheiden hatte.

Beitrag.

O-Ton: Ein Handwerker haftet, wenn er seine Leistung nicht ordentlich erbracht hat. Gestritten wird meist darum, ist sie nun ordentlich erbracht oder nicht. – Länge 8 sec.

..sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Auch in dem Fall ging es am Ende um klingende Münze:

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Bienenfreund wollte sich sich ein neues Bienenhaus bauen lassen, von einem Zimmermann. Ein großes Bienenhaus. Es kostete auch 3.000 Euro! Und das Holz dafür hat er selber geliefert, er hat es dem Zimmermann selbst gegeben. Und dann war er hinterher mit dem Bienenhaus nicht einverstanden. Es hatte optische Mängel, also es war nicht schön! Es hatte Abstumpfungen und Vertrocknungserscheinungen. Und dann hat er gesagt: Nee, ich will die 3.000 Euro zurück. Und ich habe auch noch einen Schaden und will dafür 7.000 Euro. – Länge 27 sec.

Aber er ging leer aus! Der Zimmermann hatte ohnehin Bedenken beim angelieferten Holz angemeldet. Vor Gericht sagte er dann: Der Imker habe aber unbedingt sein eigenes Holz verwenden wollen. Die gerügten Mängel seien darauf zurückzuführen. Und das Gericht entscheid: Der Imker muss zahlen.

O-Ton: SFX

Rechtswanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Der Imker hätte eine Chance gehabt, wenn er in den Auftrag reingeschrieben hätte: Du musst dafür sorgen, dass es ein besonders schönes Bienenhaus wird. Dass eben nicht die Antrocknungsstellen nach außen sichtbar sind, die in dem Holz drin sind. Aber so hat das Gericht gesagt: Erstens kam es nicht auf die Optik des Hauses an, auf die Schönheit, sondern – das muss man bei Handwerkern oft beachten – auf die Gebrauchstauglichkeit. Also: Ich brauche ein Bienenhaus, bau mir ein Bienenhaus. Er hat ein Bienenhaus gebaut! Das war fertig und die Bienen konnten es nutzen. Das hat dem Imker nur nicht gefallen. – Länge 30 sec.

Das sei aber kein Grund für Rückzahlung und Schadensersatz, so das Gericht. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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