O-Ton + Magazin: Dashcams im Auto – Beweismittel vs. Datenschutz

 In Russland sind Kameras auf Amaturenbrettern, die sogenannten Dashcams, weit verbreitet. Ihre mitunter skurrilen Aufnahmen sind längst zu Internetphänomen geworden. Und auch in Deutschland statten Fahrer ihre Autos zunehmend mit diesen Kameras aus. Dabei ist hierzulande mächtig umstritten, ob diese Kameras überhaupt erlaubt sind.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft hat selbst auch keine Kamera im Wagen:

O-Ton: Ich meine auch nicht, dass man so etwas braucht. Womöglich um später einmal beim Prozess bessere Karten zu haben, wer schuld ist. Erstens sind die Richter heute noch so unterwegs, dass sie sagen: Wir werten das gar nicht aus, wir wollen das nicht wissen. Und im Übrigen, wenn man sich im Internet die ganzen Russen-Videos ansieht, da werden andere Leute bloßgestellt und das hat eine datenschutzrechtliche Komponente. – Länge 27 sec.

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Magazin: Dashcams im Auto – Beweismittel vs. Datenschutz

In Russland sind Kameras auf Amaturenbrettern, die sogenannten Dashcams, weit verbreitet. Ihre mitunter skurrilen Aufnahmen sind längst zu Internetphänomen geworden. Und auch in Deutschland statten Fahrer ihre Autos zunehmend mit diesen Kameras aus. Mehr dazu jetzt.

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Ein Klick…

O-Ton: SFX

… und das Foto ist geschossen oder die Videoaufzeichnung läuft. Dabei ist hierzulande mächtig umstritten, ob diese Kameras überhaupt erlaubt sind. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft hat selbst auch keine Kamera im Wagen:

O-Ton: Ich meine auch nicht, dass man so etwas braucht. Womöglich um später einmal beim Prozess bessere Karten zu haben, wer schuld ist. Erstens sind die Richter heute noch so unterwegs, dass sie sagen: Wir werten das gar nicht aus, wir wollen das nicht wissen. Und im Übrigen, wenn man sich im Internet die ganzen Russen-Videos ansieht, da werden andere Leute bloßgestellt und das hat eine datenschutzrechtliche Komponente. – Länge 27 sec.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht kennt da kein Pardon und kündigte ziemlich kompromisslos hohe Bußgelder bei Veröffentlichungen an.

O-Ton: Wer also solche Videos aufnimmt und privat nutzen will – also bei Facebook posten, ach, wie lustig – dann droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro. – Länge 10 sec.

Experten weisen noch auf einen anderen Aspekt hin: Schon heute zeichnen die eigenen Autos viele Daten auf. Es gibt bis zu 80 verschiedene Steuerungsgeräte – für Licht, Bremsen, Luftdruck usw. Die Daten können be- und entlasten und sind für viele interessant, sagt Swen Walentowski:

O-Ton: So wollen Ermittlungsbehörden gern auf diese Daten im eigenen Fahrzeug zugreifen, obgleich es hier einen Richtervorbehalt gibt – das darf man nur, wenn der Richter es angeordnet hat. Wir sind also sowieso schon beim gläsernen Autofahrer durch die Daten, die mein Auto aufzeichnet. Und dann sind wir noch beim gläsernen Mitverkehrsteilnehmer, wenn jeder so eine Dashcam hat – und das geht nicht. – Länge 24 sec.

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Absage.

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