O-Ton + Magazin: E-Bike-Unfall mit 2,2 Promille – Fahrerlaubnis weg

Wer betrunken mit dem Rad oder E-Bike einen Unfall hat, kann seinen Führerschein verlieren. Denn ab 1,6 Promille kennen die Behörden – und meist auch die Gerichte – kein Pardon, so wie in dem Fall, den das Verwaltungsgericht Aachen entschied.

Der Mann sei nicht geeignet, ein Fahrzeug zu führen, so das Gericht. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, ein eindeutiger Fall.:

O-Ton: Der ist deswegen eindeutig, weil eine Blutalkoholkonzentration von 2,2 Promille festgestellt wurde. Und da hat das Gericht zu Recht geschlussfolgert, dass der Mann auch alkoholisiert Auto gefahren wäre. Weil so eine hohe Blutalkoholkonzentration lässt auf Unzuverlässigkeit schließen. Denn 2,2 Promille – da ist davon auszugehen, dass es sich um einen gewohnheitsmäßigen Trinker handelt. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: E-Bike-Unfall mit 2,2 Promille – Fahrerlaubnis weg

Wer betrunken mit dem Rad oder E-Bike einen Unfall hat, kann seinen Führerschein verlieren. Denn ab 1,6 Promille kennen die Behörden – und meist auch die Gerichte – kein Pardon, so wie in dem Fall, den das Verwaltungsgericht Aachen entschied. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Ein Mann war nach einem durchzechten Abend unterwegs – und prompt baute er mit seinem E-Bike einen Unfall.

O-Ton: SFX

Das Ergebnis des Alkoholtests war eindeutig: 2,2 Promille. Deutlich über der Grenze, bei der der Führerschein noch nicht in Gefahr ist. Deshalb war die Pappe weg. Dagegen klagte der Mann. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Weil der Fahrer des E-Bikes seinen Führerschein nicht abgeben wollte. Er sagte: Ich bin ja Fahrrad gefahren und jetzt nicht Auto. Warum sollte ich also meinen Führerschein jetzt nicht mehr haben dürfen? – Länge 14 sec.

Doch für die Richter war der Fall eindeutig. Der Mann sei nicht geeignet, ein Fahrzeug zu führen, so das Gericht. Werte ab 1,6 Promille deuteten auf „deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten“ hin, hieß es. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der ist deswegen eindeutig, weil eine Blutalkoholkonzentration von 2,2 Promille festgestellt wurde. Und da hat das Gericht zu Recht geschlussfolgert, dass der Mann auch alkoholisiert Auto gefahren wäre. Weil so eine hohe Blutalkoholkonzentration lässt auf Unzuverlässigkeit schließen. Denn 2,2 Promille – da ist davon auszugehen, dass es sich um einen gewohnheitsmäßigen Trinker handelt. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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