O-Ton + Magazin: Ehrlichkeit bei Gebrauchtwagenkauf

Ein Autohaus darf in seiner Anzeige nicht verschweigen, dass der Gebrauchtwagen vorher als Mietwagen genutzt wurde. Diese Information ist für potentielle Käufer wichtig bei ihrer Kaufentscheidung.

So das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das kann man sich ja selbst vorstellen, dass das nicht in Ordnung ist. Denn bei einer Mietwagenfirma gibt es zwar nur einen Vorbesitzer, aber es gibt zahlreiche Autofahrer, die den Wagen gefahren haben. Und bei verschiedenen Autofahrstilen und teilweise auch ungeübten Fahrern ist es klar, dass das Auto dann mehr gelitten hat, als ein Wagen, der nun wirklich nur einen Vorbesitzer hatte, der den Wagen gefahren ist. – Länge 23 sec.

Mehr zu diesem Urteil unter www.verkehrsrecht.de

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Magazin: Ehrlichkeit bei Gebrauchtwagenkauf

Ein Autohaus darf in seiner Anzeige nicht verschweigen, dass der Gebrauchtwagen vorher als Mietwagen genutzt wurde. Diese Information ist für potentielle Käufer wichtig bei ihrer Kaufentscheidung. So das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Hier ist der ganze Fall.

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Ehrlich wehrt am längsten. In diesem Fall: Ehrlich fährt am längsten. Denn wenn jemand einen Gebrauchtwagen kauft, muss er schon genau wissen, auf was er sich das einlässt. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eventuelle Vorschäden des Autos müssen Sie angeben, Sie müssen auch korrekt darüber informieren, wie viele Vorbesitzer ein Auto hatte, wie viele Kilometer gefahren wurden. Also, der Käufer hat Anspruch darauf, dass er genau weiß, welche Beschaffenheit der Pkw hat, den er kauft. – Länge 20 sec

In dem Fall wurde ein Wagen im Internet von einem Autohaus beworben. Es wurde extra ausgeführt, dass er bisher erst einen Vorbesitzer gehabt hätte. Tatsächlich war dies eine Firma, die das Auto in Spanien ein Jahr lang als Mietwagen angeboten hatte. Das Oberlandesgericht verurteilte das Autohaus, in Zukunft keine Anzeigen mehr ohne den Hinweis auf die Mietwageneigenschaft zu schalten. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das kann man sich ja selbst vorstellen, dass das nicht in Ordnung ist. Denn bei einer Mietwagenfirma gibt es zwar nur einen Vorbesitzer, aber es gibt zahlreiche Autofahrer, die den Wagen gefahren haben. Und bei verschiedenen Autofahrstilen und teilweise auch ungeübten Fahrern ist es klar, dass das Auto dann mehr gelitten hat, als ein Wagen, der nun wirklich nur einen Vorbesitzer hatte, der den Wagen gefahren ist. – Länge 23 sec.

Mehr zu diesem Urteil unter www.verkehrsrecht.de

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