O-Ton + Magazin: Elf Mal geblitzt in einer Stunde

Wer zu schnell unterwegs ist, muss ein Bußgeld zahlen. Wer mehrfach bei einer Fahrt geblitzt wird, muss damit rechnen, dass es richtig teuer wird. So erging es einem Autofahrer in München, der satte elf Mal geblitzt wurde.

Das Amtsgericht München verurteilte den Verkehrssünder zu einer Gesamt-Geldbuße von 3.760 Euro sowie drei Monaten Fahrverbot.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, den Fall.

O-Ton: Es kann ja sein, dass man einmal ein Schild übersieht und zu schnell fährt. Aber bei elf Mal ist wohl davon auszugehen, dass dieser Autofahrer sich gesagt hat: Für mich gelten überhaupt keine Tempovorgaben. Ich fahre jetzt hier mal meinen Stiefel. Er hat also vorsätzlich sich an nichts gehalten! – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Elf Mal geblitzt in einer Stunde

Wer zu schnell unterwegs ist, muss ein Bußgeld zahlen. Wer mehrfach bei einer Fahrt geblitzt wird, muss damit rechnen, dass es richtig teuer wird. So erging es einem Autofahrer in München, der satte elf Mal geblitzt wurde. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Ein Autofahrer wurde nachts innerhalb einer Stunde elf Mal geblitzt. Und zwar hat er die zulässige Höchstgeschwindigkeit teils erheblich, bis zu 61 Kilometer, überschritten. – Länge 13 sec.

…schildert Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, den Fall. Und das wurde teuer.

O-Ton: Es kann ja sein, dass man einmal ein Schild übersieht und zu schnell fährt. Aber bei elf Mal ist wohl davon auszugehen, dass dieser Autofahrer sich gesagt hat: Für mich gelten überhaupt keine Tempovorgaben. Ich fahre jetzt hier mal meinen Stiefel. Er hat also vorsätzlich sich an nichts gehalten! – Länge 20 sec.

Für die ersten beiden „fahrlässigen“ Taten verhängte das Gericht 160 Euro und nahm zu Gunsten des Betroffenen nur eine Tat an. Aber bei elf Fotos werteten die Richter die Fahrt dann als Vorsatz. Dies wirkte sich auf das Bußgeld erheblich aus. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Bußgeld ist höher, wenn sie vorsätzlich handeln, ja. Das ist genau wie bei der Körperverletzung. Bei der fahrlässigen Körperverletzung gibt es eine geringere Strafe als bei der vorsätzlichen. – Länge 10 sec.

Das Amtsgericht München verurteilte den Verkehrssünder zu einer Gesamt-Geldbuße von 3.760 Euro sowie drei Monaten Fahrverbot. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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