O-Ton + Magazin: Fahrtenbuchauflage muss begründet sein

Wer schon mal ein Fahrtenbuch führen musste, weiß: Das ist kein Spaß! Ein selbstständiger Sachverständiger für Straßenunfälle bekam die Auflage für ein Fahrtenbuch aufgebrummt.

Sein Wagen war mit einer Frau am Steuer geblitzt worden. Gegen die Auflage wehrte er sich – und hatte Erfolg.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Da hatte die Polizei behauptet, man hätte zweimal den Betroffenen aufgefordert, zu dem Vorfall Stellung zu nehmen. Es konnte aber nicht nachgewiesen werden, dass die Schreiben wirklich dem Betroffenen zugegangen sind. Man war einmal bei der Wohnung des Betroffenen, der dann aber im Urlaub war, so dass man ihn nicht antraf. Und deswegen war die Fahrtenbuchauflage nicht rechtmäßig. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

Download O-Ton

Magazin: Fahrtenbuchauflage muss begründet sein

Wer schon mal ein Fahrtenbuch führen musste, weiß: Das ist kein Spaß! Ein selbstständiger Sachverständiger für Straßenunfälle bekam die Auflage für ein Fahrtenbuch aufgebrummt. Sein Wagen war mit einer Frau am Steuer geblitzt worden. Gegen die Auflage wehrte er sich – und hatte Erfolg. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Es muss also eine Aufforderung zugestellt worden sein, sich zu melden bei der Polizei. Es muss die Wohnung aufgesucht worden sein. Und zwar nachweisbar müssen diese Sachen erfolgt sein. – Länge 14 sec.

In dem Fall, den das Verwaltungsgericht Hamburg zu entscheiden hatte, hatte die Polizei schlechte Karten.

O-Ton: Nee, da hatte die Polizei behauptet, man hätte zweimal den Betroffenen aufgefordert, zu dem Vorfall Stellung zu nehmen. Es konnte aber nicht nachgewiesen werden, dass die Schreiben wirklich dem Betroffenen zugegangen sind. Man war einmal bei der Wohnung des Betroffenen, der dann aber im Urlaub war, so dass man ihn nicht antraf. Und deswegen war die Fahrtenbuchauflage nicht rechtmäßig. – Länge 20 sec.

Für das Gericht war auch nicht nachvollziehbar, warum die Polizei die Fahrerin nicht hatte feststellen können. Bei einer einfachen Internetsuche hätte die Polizei außerdem feststellen können, dass ein Zeitungsfoto der Frau des Fahrzeughalters dem Blitzerfoto ähnele.
Da all dies nicht erfolgte, muss der Mann kein Fahrtenbuch führen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Es lohnt sich immer zum Anwalt zu gehen – nicht nur wenn einem eine Fahrtenbuchauflage droht. – Länge 5 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

Absage.

Download Magazin

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )