O-Ton + Magazin: Fahrzeughalterin trägt Kosten wegen Parkverstoßes des Sohns

Es ist eine Situation, wie sie täglich tausendfach in Deutschland passiert: Ein Auto parkt falsch und bekommt ein Knöllchen. Was aber, wenn der Eigentümer den Wagen nicht falsch abgestellt hat? Dann gibt es einen Anhörungsbogen.

Bleibt das alles offen, muss der Halter – oder in diesem Fall in München – die Halterin, die Gebühren tragen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Die Halterin wehrte sich dann dagegen, die 23,50 Euro als Verwaltungsgebühr, die ihr die Stadt München in Rechnung stellte, zu bezahlen. Aber damit kam sie nicht durch, denn die Halterin ist verantwortlich dafür, wenn ein Bußgeldverfahren – wenn der fahrer nicht zu ermitteln ist – nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Fahrzeughalterin trägt Kosten wegen Parkverstoßes des Sohns

Es ist eine Situation, wie sie täglich tausendfach in Deutschland passiert: Ein Auto parkt falsch und bekommt ein Knöllchen. Was aber, wenn der Eigentümer den Wagen nicht falsch abgestellt hat? Dann gibt es einen Anhörungsbogen. Und am Ende kann es teuer werden, so wie in diesem Fall in München.

Beitrag:

O-Ton: Das Auto einer Frau parkte ohne gültigen Parkschein – das Knöllchen wurde nicht bezahlt. Daraufhin wurde der Halterin ein Anhörungsbogen übermittelt. – Länge 10 Sekunden.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und die Geschichte setzte sich fort.

O-Ton: Dieser wurde nicht beantwortet. Und dann erließ die Stadt München einen Bußgeldbescheid gegen die Halterin. Gegen diesen legte sie Einspruch ein, aber erst ganz knapp vor Ablauf der Einspruchsfrist. Uns sagte: Ihr Sohn sei gefahren. Als der Einspruch dann einging bei der Stadt München, war es nicht mehr möglich, gegen den Sohn vorzugehen, weil die Ordnungswidrigkeit verjährt war. – Länge 25 sec.

Die Stadt nahm den Bußgeldbescheid zurück, stellte das Bußgeldverfahren ein und erließ den angefochtenen Kostenbescheid gegen die Fahrzeughalterin. Aber: Sie sollte eine Gebühr von 20 Euro und weiteren Auslagen in Höhe von 3,50 Euro zahlen. Die Frau wehrte sich gegen den Bescheid. Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Halterin wehrte sich dann dagegen, die 23,50 Euro als Verwaltungsgebühr, die ihr die Stadt München in Rechnung stellte, zu bezahlen. Aber damit kam sie nicht durch, denn die Halterin ist verantwortlich dafür, wenn ein Bußgeldverfahren – wenn der fahrer nicht zu ermitteln ist – nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. – Länge 20 sec.

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