O-Ton + Magazin: Falschparker muss Kosten für Schienenersatzverkehr übernehmen

Wer Straßenbahnschienen mit einem Parkplatz verwechselt, muss unter Umständen den Schienenersatzverkehr bezahlen. Und das kann teuer werden – in dem Fall rund 970 Euro.

So entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Auto konnte nicht so schnell abgeschleppt werden. Die Fahrgäste, die in der Bahn saßen und nicht mehr weiter kamen, wollten aber zu anderen Zielen. Und da hat die Verkehrsgesellschaft ganz schnell einen Schienenersatzverkehr mit Taxen eingerichtet. Und hat alle Fahrgäste, die eben festsaßen, mit einem Taxi zur nächsten Station transportiert. – Länge 20 sec.

Die Verkehrsgesellschaft sei aus dem Personenbeförderungsgesetz verpflichtet gewesen, einen Schienenersatzverkehr einzurichten, so das Urteil. Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Falschparker muss Kosten für Schienenersatzverkehr übernehmen

Wer Straßenbahnschienen mit einem Parkplatz verwechselt, muss unter Umständen den Schienenersatzverkehr bezahlen. Und das kann teuer werden. So entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Selbst Rechtsexperten wie Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins stufen das Frankfurter Urteil als „bemerkenswert“ ein:

O-Ton: Für mich auch das erste Mal, dass ich davon höre, dass ein Autofahrer, der falsch parkt und eine Straßenbahn blockiert, so dass sie nicht weiter fahren kann, die Kosten des Schienenersatzverkehrs übernehmen muss. – Länge 11 sec.

Der Fall sorgte für Schlagzeilen – und das Auto auf den Schienen auch. Geparkt und verlassen stand es da.

O-Ton: Das Auto konnte nicht so schnell abgeschleppt werden. Die Fahrgäste, die in der Bahn saßen und nicht mehr weiter kamen, wollten aber zu anderen Zielen. Und da hat die Verkehrsgesellschaft ganz schnell einen Schienenersatzverkehr mit Taxen eingerichtet. Und hat alle Fahrgäste, die eben festsaßen, mit einem Taxi zur nächsten Station transportiert. – Länge 20 sec.

Unterm Strich kostete das etwa 970 Euro. Die sollte der Mann ersetzen und weigerte sich. Doch die Richter kannten kein Pardon! Die Verkehrsgesellschaft sei aus dem Personenbeförderungsgesetz verpflichtet gewesen, einen Schienenersatzverkehr einzurichten. Der Autofahrer sei dafür verantwortlich und daher schadensersatzpflichtig, urteilten sie.

O-Ton: SFX

Ein günstigeres Mittel als der Einsatz von Taxis sei zudem nicht möglich gewesen. Bettina Bachmann über den Autofahrer:

O-Ton: Ich glaube, der hat die Lektion gelernt. – Länge 4 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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