O-Ton + Magazin: Flucht vor der Polizei wird wie illegales Autorennen bestraft

Wer vor der Polizei flieht, erfüllt unter anderem den seit 2017 geltenden neuen Straftatbestand „verbotene Kraftfahrzeugrennen“. Die Risiken sind vergleichbar, urteilte das Oberlandesgerichts Stuttgart.

Auch wenn die „Polizeiflucht“ nicht das Ziel eines Wettbewerbs – den Sieg – verfolgt, sondern das Ziel die gelungene Flucht ist. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn Sie vor einer Polizeikontrolle nicht halt machen, sondern einfach durchfahren, und versuchen mit Höchstgeschwindigkeit der Polizei zu entkommen, dann hat das Oberlandesgerichts Stuttgart das genauso bewertet wie ein illegales Autorennen. Denn Sie wollen sich ja entziehen, und diese Flucht ist wie ein Rennen. – Länge 18 sec.

Doch es half nichts: Der Mann wurde wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Flucht vor der Polizei wird wie illegales Autorennen bestraft

Wer vor der Polizei flieht, erfüllt unter anderem den seit 2017 geltenden neuen Straftatbestand „verbotene Kraftfahrzeugrennen“. Die Risiken sind vergleichbar, urteilte das Oberlandesgerichts Stuttgart. Auch wenn die „Polizeiflucht“ nicht das Ziel eines Wettbewerbs – den Sieg – verfolgt, sondern das Ziel die gelungene Flucht ist. Mehr dazu jetzt.

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Der Fall der „Kudamm-Raser“ hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Ein Unbeteiligter kam bei einem illegalen Autorennen in Berlin ums Leben. Und die Raser wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Juristisch sind da Parallelen zu einer Flucht vor der Polizei.

O-Ton: Wenn Sie vor einer Polizeikontrolle nicht halt machen, sondern einfach durchfahren, und versuchen mit Höchstgeschwindigkeit der Polizei zu entkommen, dann hat das Oberlandesgerichts Stuttgart das genauso bewertet wie ein illegales Autorennen. Denn Sie wollen sich ja entziehen, und diese Flucht ist wie ein Rennen. – Länge 18 sec.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Eine Streifenwagenbesatzung wollte den Fahrer kontrollieren, der Mann floh.

O-Ton: Er wollte mit hoher Geschwindigkeit die Polizei abhängen. Er fuhr sogar auf der Gegenfahrbahn über eine Rot anzeigende Ampel. Er setzte seine Fahrt mit mindestens 145 km/h fort. Auf einer unübersichtlichen Bundesstraße fuhr er statt 70 km/h auch mal satte 100 Kilometer mehr. – Länge 15 sec.

Doch es half nichts: Der Mann wurde wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen und sein Führerschein eingezogen. Zudem wurde eine Sperrfrist von neun Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis festgesetzt. In beiden Instanzen urteilten die Richter: Er habe wie bei einem illegalem Autorennen besondere Risiken in Kauf genommen. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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