O-Ton + Magazin: Führerschein weg auch bei unwissentlichem Konsum von Drogen

 Wenn einem Autofahrer Drogen nachgewiesen werden, ist der Entzug des Führerschein gerechtfertigt – auch dann, wenn der Fahrer die Drogen nicht bewusst genommen haben will. So entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Da behauptete ein junger Mann, Freunde hätten ihm die Drogen ohne sein Wissen in den Cocktail gekippt.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Diese Schutzbehauptung hat nichts geholfen. Der Autofahrer hätte glaubhaft den unbewussten, zufälligen und durch Dritte manipulierten Konsum harter Drogen nachweisen müssen und das ist ihm nicht gelungen. – Länge 15 sec.

Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Führerschein weg auch bei unwissentlichem Konsum von Drogen

Wenn einem Autofahrer Amphetamine im Blut nachgewiesen werden, steht der Führerschein auf der Kippe. Der Führerscheinentzug ist auch dann gerechtfertigt, wenn der Fahrer die Drogen angeblich ohne sein Wissen verabreicht bekommen haben will. So entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Um es mal ganz grundsätzlich zu sagen: Harte Drogen sind in Deutschland verboten. Darum sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Nicht nur dann nicht nehmen, wenn man am Straßenverkehr teilnehmen will, sondern – wie Sie sagen – Drogen generell bitte nicht. – Länge 10 sec.

Der Fall, den das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße zu entscheiden hatte, begann genau damit. Verkehrskontrolle an einer Straße von der Diskothek. Die Blutprobe bei einem jungen Mann ergab, dass er zuvor Amphetamine zu sich genommen hatte.

O-Ton: SFX

Der zuständige Landkreis entzog dem Mann die Fahrerlaubnis. Drogenkonsumenten seien ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dagegen klagte der Mann und erklärte vor Gericht:

O-Ton: Er habe die Drogen nicht bewusst zu sich genommen. Er habe überhaupt keine Drogen genommen. Wenn sich bei ihm Amphetamine im Blut befänden, dann läge es daran, dass man ihm in der Diskothek gegen seinen Willen und ohne sein Wissen Amphetamine in seinen Cocktail geschüttet habe. – Länge 22 sec.

Doch der Richter blieb skeptisch. Dieses „unterjubeln“ der Drogen wollte er nicht glauben, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Diese Schutzbehauptung hat nichts geholfen. Der Autofahrer hätte glaubhaft den unbewussten, zufälligen und durch Dritte manipulierten Konsum harter Drogen nachweisen müssen und das ist ihm nicht gelungen. – Länge 15 sec.

Und der Führerschein blieb entzogen. Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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