O-Ton + Magazin: Gemeinde kann Lkw-Nachtfahrverbot für Wohngebiet erlassen

Eine Gemeinde kann für ein Wohngebiet ein Nachtfahrverbot für Lkw verhängen. Das ist auch dann möglich, wenn das Unternehmen üblicherweise seine Betriebsstätte über das Wohngebiet anfährt. Das Verwaltungsgericht Koblenz sorgte mit seinem Urteil für ruhige Nächte der Anwohner.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Richter haben gesagt, es ist nicht zwingend erforderlich, weshalb die Lkw in der Zeit von 22 bis 6 Uhr durch das Wohngebiet fahren. Der Unternehmer könnte seinen Betriebsablauf anders organisieren, so dass es gar nicht notwendig wäre, dass es zu Ruhestörungen während der Nachtzeit kommt. – Länge 18 sec.

Mehr Informationen zum Nachlesen unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Gemeinde kann Lkw-Nachtfahrverbot für Wohngebiet erlassen

Eine Gemeinde kann für ein Wohngebiet ein Nachtfahrverbot für Lkw verhängen. Das ist auch dann möglich, wenn das Unternehmen üblicherweise seine Betriebsstätte über das Wohngebiet anfährt. Das Verwaltungsgericht Koblenz sorgte mit seinem Urteil für ruhige Nächte der Anwohner. Mehr dazu jetzt.

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O-Ton: Zumindest im Wohngebiet ist die Nachtruhe heilig. Anders sieht es aus, wenn es in einem Mischgebiet oder einem Gewerbegebiet Ruhestörungen in der Nacht gibt. – Länge 9 sec.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, ist über das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht verwundert. Denn eben wenn es um die Nachtruhe geht, spielt der Charakter eines Gebiets die entscheidende Rolle. Und so war dieser Fall:

O-Ton: Ein Unternehmer fuhr mit seinen Lastwagen durch ein Wohngebiet. Und die Bewohner dieses Wohngebiets wollten das untersagt haben, weil sie sich in der Zeit von 22 bis 6 Uhr gestört fühlten, wenn Lastwagen in ihren Straßen herum fahren. – Länge 16 sec.

Der Unternehmer machte geltend, dass er nachts fahren müsse. Das Nachtfahrverbot wirke für die Firma existenzgefährdend. Aber all das ließen die Richter nicht gelten. Es erschließe sich nicht, weshalb leere Lastkraftwagen in der Nachtzeit vom Betriebsgelände abfahren oder dieses anfahren müssten, schrieben sie in der Urteilsbegründung. Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Richter haben gesagt, es ist nicht zwingend erforderlich, weshalb die Lkw in der Zeit von 22 bis 6 Uhr durch das Wohngebiet fahren. Der Unternehmer könnte seinen Betriebsablauf anders organisieren, so dass es gar nicht notwendig wäre, dass es zu Ruhestörungen während der Nachtzeit kommt. – Länge 18 sec.

Mehr Informationen zum Nachlesen unter www.verkehrsrecht.de.

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