O-Ton + Magazin: Gericht bewertet Tesla-Touch-Screen wie ein Handy

Wer während der Fahrt am Bildschirm des Navi spielt, riskiert ein saftiges Bussgeld. Denn das Oberlandesgericht Karlsruhe wertete einen Bildschirm, in dem Fall den Touchscreen eines Tesla, wie ein Handy. Mit allen Konsequenzen. Der Mann hatte die Intervallschaltung des Scheibenwischers via Bildschirm regulieren wollen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Die Richter haben das deswegen wie ein Handy bewertet, weil eben die Aufmerksamkeit für einen längeren Zeitraum nicht auf der Straße war, sondern beim Touchscreen. Weil es doch viel Aufmerksamkeit erfordert hat, die Daten dort einzugeben, so dass der Blick nicht nur ganz kurzfristig weg war von der Straße, sondern eben längere Zeit auf das elektronische Gerät gerichtet war. – Länge 22 sec.

Da der Bildschirm viele Funktionen habe, komme es auch nicht darauf an, ob hier der Scheibenwischer gesteuert werden sollte, urteilten die Richter. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Gericht bewertet Tesla-Touch-Screen wie ein Handy

Wer während der Fahrt am Bildschirm des Navi spielt, riskiert ein saftiges Bussgeld. Denn das Oberlandesgericht Karlsruhe wertete einen Bildschirm, in dem Fall den Touchscreen eines Tesla, wie ein Handy. Mit allen Konsequenzen. Hören Sie mal diesen außergewöhnlichen Fall mit einem ebenso außergewöhnlichen Urteil.

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O-Ton: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Touchscreen in dem Auto wie ein Handy bewertet und zwar deswegen auch, weil der Touchscreen wirklich angefasst werden musste. Es war nicht möglich ihm per Sprache Befehle zu geben. – Länge 14 sec.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und damit betraf und betrifft das Urteil nicht nur Tesla-Fahrer. In dem Fall hatte der Mann via Touchscreen die Intervalle des Scheibenwischers einstellen wollen.

O-Ton: Er konnte nur am Lenkrad einschalten – Scheibenwischer an oder aus. Aber nicht noch die Intervallregulierung. – Länge 7 sec.

Und weil er dadurch abgelenkt war, kam er von der Straße ab. Die Folge: Geldbuße von 200 Euro und ein Monat Fahrverbot. Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Richter haben das deswegen wie ein Handy bewertet, weil eben die Aufmerksamkeit für einen längeren Zeitraum nicht auf der Straße war, sondern beim Touchscreen. Weil es doch viel Aufmerksamkeit erfordert hat, die Daten dort einzugeben, so dass der Blick nicht nur ganz kurzfristig weg war von der Straße, sondern eben längere Zeit auf das elektronische Gerät gerichtet war. – Länge 22 sec.

Da der Bildschirm viele Funktionen habe, komme es auch nicht darauf an, ob hier der Scheibenwischer gesteuert werden sollte, urteilten die Richter. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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