Wer behauptet, er habe kein Handy am Steuer benutzt, sondern seinen Bart gekämmt, kommt damit nicht unbedingt durch. Gerichte werten so etwas als Schutzbehauptung, wenn es nicht nachgewiesen werden kann, so wie das Amtsgericht Frankfurt. Diese Erfahrung musste auch ein Busfahrer machen.
Er geriet in eine Polizeikontrolle zur Feststellung von „Handyverstößen“. Und hatte prompt ein Handy am Ohr.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
O-Ton: Der Busfahrer hat gesagt, er habe sich die Haare gekämmt und er hatte eine Haarbürste in den Händen gehabt. Diese musste er dann dem Gericht vorlegen müssen und die Haarbürste hat überhaupt nicht dem Gegenstand entsprochen, der da auf dem Foto zu sehen war. Damit war eindeutig klar war, dass er nicht die Haarbürste in den Händen gehalten hatte. – Länge 20 sec
Er hat dann 180 € Geldbuße bezahlen müssen. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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Magazin: Haarbürste statt Handy am Steuer – nur eine Ausrede?
Warum hat der Teufel seine Großmutter erschlagen? Genau, weil sie keine Ausreden mehr wusste. Um Ausreden nicht verlegen war dagegen ein Busfahrer vor dem Amtsgericht Frankfurt. Hier ist der ganze Fall…..
Beitrag:
O-Ton: Sie sollten vor Gericht die Wahrheit sagen, denn wenn sie die Unwahrheit sagen, ist es sehr leicht sie zu überführen. – Länge 10 sec
…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Diese Erfahrung musste auch ein Busfahrer machen. Er geriet in eine Polizeikontrolle zur Feststellung von „Handyverstößen“. Und hatte prompt ein Handy am Ohr.
O-Ton: Der Busfahrer hat gesagt, er habe sich die Haare gekämmt und er hatte eine Haarbürste in den Händen gehabt. Diese musste er dann dem Gericht vorlegen müssen und die Haarbürste hat überhaupt nicht dem Gegenstand entsprochen, der da auf dem Foto zu sehen war. Damit war eindeutig klar war, dass er nicht die Haarbürste in den Händen gehalten hatte. – Länge 20 sec
Der Mann behauptete im Verfahren auch, das Fahrzeug habe gestanden, es sei auch erkennbar, dass seine Hände gar nicht am Lenkrad waren. Außerdem würden die aufgenommenen Bilder lediglich zeigen, dass er seinen Bart mit einer weißen Bürste kämmte.
O-Ton: SFX
Aber die Bilder bewiesen das Gegenteil: Kämmen setze voraus, dass sich die Bürste bewege – und das war einfach nicht der Fall. Und das Gericht machte deutlich: Wer seine Hände beim Fahren nicht am Steuer habe, könnte sich einer Überprüfung der Fahreignung unterziehen müssen. Bettina Bachmann:
O-Ton: Er hat dann 180 € Geldbuße bezahlen müssen. – Länge 7 sec.
Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Absage.
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