O-Ton + Magazin: Kann ein Fußgänger bei einem Unfall auf Zebrastreifen mithaften?

An einem Zebrastreifen sind Fußgänger bevorrechtigt, die Autos müssen warten. Bei einem Unfall sind meist die Autofahrer schuld. Allerdings entschied das Oberlandesgericht München: Der Fußgänger haftet mit. Das Auto war in diesem Fall lange zu sehen, der Unfall wäre vermeidbar gewesen.

Zwar haben grundsätzlich Fußgänger Vorrang, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Allerdings:

O-Ton: Dann gibt es Fußgänger, die meinen, sie könnten nun den Autofahrer disziplinieren, die auf ihrem Recht bestehen. Kommt es in einem solchen Fall zum Unfall, hat nun das Oberlandesgericht München entschieden, haftet der Fußgänger zu 25 Prozent mit. Es ist also nicht nur Schuld des Autofahrers, dass es zu einem Unfall kommt. – Länge 22 sec

Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Kann ein Fußgänger bei einem Unfall auf Zebrastreifen mithaften?

An einem Zebrastreifen sind Fußgänger bevorrechtigt, die Autos müssen warten. Bei einem Unfall sind meist die Autofahrer schuld. Dies ist die Regel, doch gilt dies immer? Hören Sie mal diesen Fall.

Beitrag:

Grundsätzlich haben Fußgänger Vorrang, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Allerdings:

O-Ton: Dann gibt es Fußgänger, die meinen, sie könnten nun den Autofahrer disziplinieren, die auf ihrem Recht bestehen. Kommt es in einem solchen Fall zum Unfall, hat nun das Oberlandesgericht München entschieden, haftet der Fußgänger zu 25 Prozent mit. – Länge 15 sec.

Der Fall spielte sich in der Dunkelheit ab – da ging ein Mann über einen Zebrastreifen. Der Autofahrer fuhr auf den Zebrastreifen zu, ohne seine Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern zu verringern. Es kam zum Unfall.

O-Ton: SFX

Das Landgericht verurteilte den Autofahrer, den Schaden zu 100 Prozent zu übernehmen. Doch der ging in Berufung – der Fußgänger muss zu 25 Prozent mithaften.:

O-Ton: Es ist also nicht nur Schuld des Autofahrers, dass es zu einem Unfall kommt. – Länge 7 sec.

Zwar ging das Oberlandesgericht auch davon aus, dass überwiegend der Autofahrer den Unfall zu verantworten hatte. Aber: Das Auto war für den Fußgänger ausreichend lange sichtbar. Er hätte den Unfall vermeiden können und müssen.
Bettina Bachmann:

O-Ton: Also man kann sich daran halten: Wenn ich schon von Weitem sehe, wenn ich den Zebrastreifen betrete bzw. auf dem Zebrastreifen bin, und es kommt ein Auto, dass seine Geschwindigkeit nicht vermindert und bremst – dann muss ich als Fußgänger eigentlich der Klügere sein und nachgeben. Auch wenn ich grundsätzlich das Recht habe, über den Zebrastreifen zu gehen, weil der Autofahrer halten muss. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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