Wer eine stockende Kolonne überholen will, muss sicher sein, dass kein Vorausfahrender ebenfalls überholen will. Andernfalls haftet man bei einem Unfall mit. 70 Prozent des Schadens muss der Wagen hinter dem Traktor übernehmen, der andere nur 30 Prozent.
Die Begründung der Richter: Er dürfe sich nicht allein auf seinen eigenen Überholvorgang bei einer Kolonne verlassen, entschied das Oberlandesgericht Schleswig.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Der kommt besser weg, weil ich ausschere, muss ich ja gucken, ob sich schon was nähert. Und der andere war ja bereits im Überholvorgang, so dass ihn auch ein Verschulden trifft. Aber da er schon im Überholvorgang war, trifft ein größeres Verschulden denjenigen, der dann kurzfristig ausschert. – Länge 19 sec.
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Magazin: Kolonne überholt – wer muss den Unfallschaden bezahlen?
Wer eine stockende Kolonne überholen will, muss sicher sein, dass kein Vorausfahrender ebenfalls überholen will. Andernfalls haftet man bei einem Unfall mit. Die Hauptschuld trägt aber derjenige, der zuletzt ausschert, entschied das Oberlandesgericht Schleswig. Mehr dazu jetzt.
Beitrag:
O-Ton: Wenn ich nicht der Erste bin hinter dem Traktor, dann warte ich erstmal, ob die, die vor mir sind, ausscheren. Und dann reihe ich mich ein. Natürlich muss ich auch in dem Moment, wenn ich ausschere, schauen, ob hinter mir Fahrzeuge sind, die nicht abwarten und gleich alle überholen wollen. Da muss man auch drauf achten, damit es nicht zu einer Kollision kommt. – Länge 20 sec.
..schildert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins die Erfahrungen, die wohl die meisten von uns kennen. Denn eine feste Regel, wer wann überholen darf, gibt es in der Kolonne nicht.
O-Ton: Es gibt ja Leute, die sind ganz zögerlich und trauen sich nicht zu überholen. Und wenn man jetzt wartet, bis der erste Zögerer an dem Traktor vorbei fährt, dann käme nie einer vorbei. Und dann gibt es auch Leute, die ganz anders motorisiert sind und eine ganz andere PS-Zahl haben und ganz schnell vorbeiziehen können. – Länge 20 sec.
In dem Fall hatte sich hinter einem Traktor eine Fahrzeugkolonne gebildet. Ein Wagen scherte aus und überholte, zugleich wollte das Auto direkt hinter dem Traktor überholen – und beide stießen zusammen. Das Urteil: 70 Prozent des Schadens muss der Wagen hinter dem Traktor übernehmen, der andere nur 30 Prozent. Die Begründung der Richter: Er dürfe sich nicht allein auf seinen eigenen Überholvorgang bei einer Kolonne verlassen. Bettina Bachmann:
O-Ton: Der kommt besser weg, weil ich ausschere, muss ich ja gucken, ob sich schon was nähert. Und der andere war ja bereits im Überholvorgang, so dass ihn auch ein Verschulden trifft. Aber da er schon im Überholvorgang war, trifft ein größeres Verschulden denjenigen, der dann kurzfristig ausschert. – Länge 19 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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