O-Ton + Magazin: Kommunen können Füttern von Vögeln verbieten

 Kommunen dürfen grundsätzlich zum Schutz der öffentliche Sicherheit die Fütterung von freilebenden Tieren wie Tauben oder Wasservögeln verbieten. Dann dürfen auch Bußgelder verhängt werden, die müssen allerdings verhältnismäßig sein – entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn die Kommunen sagen, wir möchten hier die starke Verschmutzung durch Exkremente vermeiden, dann dürfen die auch ein Fütterungsverbot verhängen. Dann darf auch ein Bußgeld verhängt werden, das muss aber angemessen sein – für einen einmaligen Verstoß kann man da nicht mehrere hundert Euro verlangen. Aber wer mehrmals und hartnäckig dagegen verstößt und erwischt wird, der muss auch mit einem Bußgeld rechnen. – Länge 20 sec.

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Magazin: Kommunen können Fütterung von Tauben und Wasservögeln verbieten

Kommunen dürfen grundsätzlich zum Schutz der öffentliche Sicherheit die Fütterung von freilebenden Tieren wie Tauben oder Wasservögeln verbieten. Dann dürfen auch Bußgelder verhängt werden, die müssen allerdings verhältnismäßig sein – entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

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Tierliebe kann ganz schön weit gehen – zum Teil bis vor Gericht. Da hatten zwei Schwanenliebhaber trotz Verbot der Stadt die Schwäne gefüttert. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In dem einen Fall wurde eine Geldbuße von 500 Euro erhoben – da hat das Gericht gesagt, das ist unangemessen. Erstens darf man nicht vergessen, dass diese beiden Menschen engagiert sind in der Schwanenpflege und des Schwanenschutzes. – Länge 10 sec.

Auch wenn die Gemeinde das Füttern verbieten durfte, sei die Geldbuße hier unangemessen hoch.

O-Ton: In dem anderen Fall, der sich in Boppard ereignete, war ein Bußgeld von 800 Euro fällig. Hier ging es nämlich um das Fütterungsverbot für Tauben. – Länge 6 sec.

Dabei hatte eine Frau das Verbot der Gemeinde regelmäßig ignoriert. Sie fütterte die Tauben, was das Zeug hielt.

O-Ton: Da hat dann irgendwann die Behörde gesagt: Jetzt reicht es uns, jetzt bekommst du eine Geldbuße von 2.500 Euro. Da hat jetzt das Gericht gesagt: Das ist ein bisschen viel, aber 800 Euro seien angemessen. Außerdem verstoße das Fütterungsverbot nicht gegen die Grundrechte, sondern sei sachlich gerechtfertigt. Man will nicht, dass Tauben sich vermehren, weil die machen dann nur noch mehr Dreck. – Länge 20 sec.

Und – so der Rechtsanwalt weiter – diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz könnte durchaus als Vorlage auch für andere Regionen dienen. Swen Walentowski:

O-Ton: Wenn die Kommunen sagen, wir möchten hier die starke Verschmutzung durch Exkremente vermeiden, dann dürfen die auch ein Fütterungsverbot verhängen. Dann darf auch ein Bußgeld verhängt werden, das muss aber angemessen sein – für einen einmaligen Verstoß kann man da nicht mehrere hundert Euro verlangen. Aber wer mehrmals und hartnäckig dagegen verstößt und erwischt wird, der muss auch mit einem Bußgeld rechnen. – Länge 20 sec.

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