O-Ton + Magazin: Nach Verkehrsunfall – nicht über den Tisch ziehen lassen

Jeder freut sich über ein Schnäppchen. Jeder von uns versucht auch, ein bisschen zu sparen – wenn es geht. Was bei uns Verbrauchern im Kleinen geschieht, machen auch Unternehmen. Klassischer Fall – die Versicherung. Es ist immer wieder zu beobachten, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall einen Teil des Schadens nicht reguliert.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es ist grundsätzlich so, dass die Versicherung des Schädigers versucht die Schadensersatzansprüche des Geschädigten zu kürzen. Sie wird nie freiwillig all das bezahlen, was sie bezahlen müsste. Deswegen lohnt es sich immer zum Anwalt zu gehen. Auch dann, wenn Sie überhaupt nicht schuld sind an dem Schaden und die gegnerische Versicherung Ihnen zu 100 Prozent den Schaden ersetzen wird, werden Positionen – auch wenn es kleine Positionen in Höhe von 20 oder 50 Euro sind – gekürzt, die Ihnen nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zustehen. – Länge 30 sec.

Ausführliche Informationen dazu gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Nach Verkehrsunfall – nicht über den Tisch ziehen lassen

Jeder freut sich über ein Schnäppchen. Jeder von uns versucht auch, ein bisschen zu sparen – wenn es geht. Was bei uns Verbrauchern im Kleinen geschieht, machen auch Unternehmen. Allerdings: Da wird auch mal dort gespart, wo es vermeintlich keiner merkt – bei Leistungen, die eigentlich bezahlt werden müssten.

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Klassischer Fall – die Versicherung. Es ist immer wieder zu beobachten, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall einen Teil des Schadens nicht reguliert.

O-Ton: Es ist grundsätzlich so, dass die Versicherung des Schädigers versucht die Schadensersatzansprüche des Geschädigten zu kürzen. Sie wird nie freiwillig all das bezahlen, was sie bezahlen müsste. Deswegen lohnt es sich immer zum Anwalt zu gehen. Auch dann, wenn Sie überhaupt nicht schuld sind an dem Schaden und die gegnerische Versicherung Ihnen zu 100 Prozent den Schaden ersetzen wird, werden Positionen – auch wenn es kleine Positionen in Höhe von 20 oder 50 Euro sind – gekürzt, die Ihnen nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zustehen. – Länge 30 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Meist weiß man als Laie gar nicht, was einem genau zusteht.

O-Ton: Sie haben zum Beispiel Anspruch darauf, dass die Felgen geprüft werden nach einem Unfall. Auch die Fahrzeugreinigung ist Ihnen zu ersetzen. Es gibt auch eine Auslagenpauschale in Höhe von 25 Euro, die Ihnen zusteht. Und all das zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung sehr ungern. – Länge 15 sec.

Daher ist es wichtig, sich nach einem Autounfall beraten zu lassen. Zudem: Ist man nicht schuld an dem Unfall, dann muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten für den eigenen Anwalt komplett übernehmen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Richtig. Der kümmert sich dann um alles und setzt sich auch mit der Versicherung auseinander und setzt sich dafür ein, dass Sie wirklich alles, was Ihnen zusteht, bekommen. – Länge 10 sec.

Ausführliche Informationen dazu gibt es unter verkehrsrecht.de.

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