O-Ton + Magazin: Nachweis eines vorgetäuschten Unfalls

Wenn die Versicherung meint, es läge ein fingierter Unfall vor, muss sie dies auch beweisen. Der Beweis setzt allerdings keine mathematisch lückenlose Gewissheit voraus. Es reichen eine Häufung von Anzeichen, die auf eine Unfallmanipulation hindeuten.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Es kommt auf die Betrachtung aller Umstände im Einzelfall an. Also nicht ein Indiz muss das Ausschlaggebende sein, sondern es können mehrere Indizien dafür sprechen. In dem Fall war es so, dass der Kläger auf Gutachterbasis abrechnete – also fiktive Unfallkosten, ohne tatsächlich die Reparatur durchzuführen. Dann gab es einen lukrativen Streifschaden über alle Karosserieteile. Und dann handelte es sich um ein Oberklassefahrzeug und das gehörte ihm auch erst seit vier Monaten. Das kam auch noch dazu. – Länge 26 sec

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Magazin: Nachweis eines vorgetäuschten Unfalls

Wenn die Versicherung meint, es läge ein fingierter Unfall vor, muss sie dies auch beweisen. Der Beweis setzt allerdings keine mathematisch lückenlose Gewissheit voraus. Es reichen eine Häufung von Anzeichen, die auf eine Unfallmanipulation hindeuten. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Es kommt auf die Betrachtung aller Umstände im Einzelfall an. Also nicht ein Indiz muss das Ausschlaggebende sein, sondern es können mehrere Indizien dafür sprechen. – Länge 6 sec.

erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Vor dem Landgericht Offenburg ging es um einen Streifschaden an einem Mercedes:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass der Kläger auf Gutachterbasis abrechnete – also fiktive Unfallkosten, ohne tatsächlich die Reparatur durchzuführen. Dann gab es einen lukrativen Streifschaden über alle Karosserieteile. Und dann handelte es sich um ein Oberklassefahrzeug und das gehörte ihm auch erst seit vier Monaten. Das kam auch noch dazu. – Länge 20 sec.

Vor Ort hatte der Beklagte sofort gegenüber der Polizei seine Schuld eingeräumt. Die Versicherung allerdings war skeptisch und meinte, es läge eine Unfallmanipulation vor. Sie weigerte sich zu zahlen, der Fall ging vor Gericht. Swen Walentowski:

O-Ton: Während der Verhandlung hat sich rausgestellt: Man kannte sich. Und zwar alle Beteiligten. Der Zeuge, der Unfallgeschädigte und der Unfallverursacher. Und wenn ich jetzt alle Punkte wie Scheinwerfer um den Tatort Auto – dann denke ich: Fingiert! Und so hat das Gericht auch gedacht. – Länge 20 sec.

Und darum wies das Gericht die Klage ab. Mehr Information: www.verkehrsrecht.de

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