O-Ton + Magazin: Neuwagen auch bei 304 km Laufleistung?

 Ein Neuwagen muss auch neu sein. Wer jedoch zunächst ein Fahrzeug annimmt, dass bereits über 300 Kilometer gefahren ist, akzeptiert es mit dieser Laufleistung. Nachträglich kann man den Kilometerstand nicht mehr beanstanden, entschied das Landgericht Coburg. Damit unterlag eine Käuferin, die nachträglich über 3.000 Euro Rabatt haben wollte.

Bettina Bachman, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Und zwar deswegen, weil im Übergabeprotokoll vermerkt war, dass schon 304 Kilometer gefahren worden sind. Die Frau war darauf hingewiesen worden, dass das Auto herbei geschafft werden muss, so dass unvermeidlich Kilometer anfielen. Sie hat das akzeptiert und kann dann nicht danach eine Minderung des Kaufpreises verlangen. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Neuwagen auch bei 304 km Laufleistung?

Ein Neuwagen muss auch neu sein. Wer jedoch zunächst ein Fahrzeug annimmt, dass bereits über 300 Kilometer gefahren ist, akzeptiert es mit dieser Laufleistung. Nachträglich kann man den Kilometerstand nicht mehr beanstanden. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Die Juristen haben für vieles eine genaue Definition, auch für einen Neuwagen. Bettina Bachman, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Neuwagen darf nicht gefahren sein, er muss einen Kilometerstand unter zehn Kilometern aufweisen. – Länge 6 sec.

In unserem Fall hatte eine Frau sich einen Neuwagen zum Kaufpreis von fast 18.000 Euro bestellt.

O-Ton: SFX

Als das Autohaus ihr das bestellte Fahrzeug übergab, wies es jedoch einen Kilometerstand von 304 Kilometer auf.

O-Ton: Der Autohändler hat sie darauf hingewiesen, dass der Wagen derzeit nicht verfügbar war. Ein solches Modell stand aber in einer anderen Filiale und musste deshalb überführt werden. Aber nicht auf einem LKW auf dem Anhänger, sondern es musste hingefahren werden. Was zwangsläufig dazu geführt hat, dass auf dem Tacho sich dann 304 Kilometer befanden. – Länge 20 sec.

Das fand die Käuferin nicht so gut. Und forderte einen Rabatt von 3.400 Euro. Begründung: Es ist eben doch kein Neuwagen. Das Autohaus ging darauf nicht ein. Und darum traf man sich vor Gericht – die Frau allerdings unterlag. Bettina Bachmann:

O-Ton: Und zwar deswegen, weil im Übergabeprotokoll vermerkt war, dass schon 304 Kilometer gefahren worden sind. Die Frau war darauf hingewiesen worden, dass das Auto herbei geschafft werden muss, so dass unvermeidlich Kilometer anfielen. Sie hat das akzeptiert und kann dann nicht danach eine Minderung des Kaufpreises verlangen. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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