O-Ton + Magazin: Notfallbremsassistent versagt – wer haftet beim Unfall?

Moderne Autos nehmen dem Fahrer immer mehr Arbeit ab – sie halten die Spur oder bremsen auch bei Notfällen allein. Was ist aber, wenn sich die Technik irrt? Einen solchen Fall hatte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt zu entscheiden. Auf der A5 hatte sich der Notfallbremsassistent eines Pkw selbst eingeschaltet.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass der sich einfach ausgelöst hat auf der Autobahn. Es kam zu einem Unfall, weil der Lkw, der hinter dem Pkw fuhr, den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Nun stellte sich die Frage, wie ist die Haftungsverteilung? Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Lkw zwei Drittel des Schadens zu tragen hat, weil er den Unfall hätte vermeiden können, wenn er den Sicherheitsabstand eingehalten hätte. – Länge 28 sec

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Notfallbremsassistent versagt – wer haftet beim Unfall?

Moderne Autos nehmen dem Fahrer immer mehr Arbeit ab – sie halten die Spur oder bremsen auch bei Notfällen allein. Was ist aber, wenn sich die Technik irrt? Einen solchen Fall hatte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt zu entscheiden. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Wer bezahlt den Schaden – der Mensch oder die Maschine? Schwierige Frage, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Weil natürlich die Hersteller, die großen Autounternehmen, nicht haften wollen, wenn sich beim autonomen Fahren ein Unfall ereignet aufgrund eines technischen Defekts. – Länge 10 sec.

So geschehen auf der A5, eine viel befahrene Autobahn mitten in Deutschland. Und der Notfallbremsassistent eines Pkw spielte die zentrale Rolle.

O-Ton: In dem Fall war es so, dass der sich einfach ausgelöst hat auf der Autobahn. Es kam zu einem Unfall, weil der Lkw, der hinter dem Pkw fuhr, den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Nun stellte sich die Frage, wie ist die Haftungsverteilung? Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Lkw zwei Drittel des Schadens zu tragen hat, weil er den Unfall hätte vermeiden können, wenn er den Sicherheitsabstand eingehalten hätte. – Länge 28 sec

Allerdings lässt sich das Urteil noch nicht verallgemeinern, wenn es um solche technischen Irrtümer geht. Bettina Bachmann.

O-Ton: Die interessante Frage ist, wenn der Hintermann den Sicherheitsabstand eingehalten hat und es dennoch zum Unfall kommt – wie wird dann entschieden? – Länge 8 sec

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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