O-Ton + Magazin: Ohne Fahrradhelm unterwegs – trotzdem keine Mitschuld

Es gibt eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen, in denen Radfahrer ohne Helm nach Unfällen nur einen Teil des Schadens und des Schmerzensgeldes erstattet bekommen. Begründung: Wenn sie einen Helm getragen hätten, wäre der Schaden und die Verletzungen auch geringer. Das Oberlandesgericht in Nürnberg sah dies nun anders.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der Unfall, um den es ging, hatte sich an einer Kreuzung ereignet.

O-Ton: Eine Fahrradfahrerin fiel auf den Kopf und erlitt unter anderem eine Schädelfraktur. Sie trug keinen Helm, und die Versicherung hatte nur 15.000 Euro gezahlt, weil sie meinte, die Fahrradfahrerin hätte sich an dem Unfall mitschuldig gemacht. Die Schäden wären wesentlich geringer gewesen, wenn sie einen Helm getragen hätte. Das OLG Nürnberg war anderer Auffassung und hat der Fahrradfahrerin einen Schadensersatz in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen. – Länge 25 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Ohne Fahrradhelm unterwegs – trotzdem keine Mitschuld

Es gibt eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen, in denen Radfahrer ohne Helm nach Unfällen nur einen Teil des Schadens und des Schmerzensgeldes erstattet bekommen. Begründung: Wenn sie einen Helm getragen hätten, wäre der Schaden und die Verletzungen auch geringer. Das Oberlandesgericht in Nürnberg sah dies nun anders. Mehr dazu jetzt.
Beitrag:

O-Ton: Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass eine Fahrradfahrerin, die keinen Helm trägt bei einem Unfall, dennoch das volle Schmerzensgeld und ihren vollen Schaden ersetzt bekommt. Ein Mitverschulden wird ihr nicht zugerechnet. – Länge 12 sec.

..sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der Unfall, um den es ging, hatte sich an einer Kreuzung ereignet.

O-Ton: Eine Fahrradfahrerin fiel auf den Kopf und erlitt unter anderem eine Schädelfraktur. Sie trug keinen Helm, und die Versicherung hatte nur 15.000 Euro gezahlt, weil sie meinte, die Fahrradfahrerin hätte sich an dem Unfall mitschuldig gemacht. Die Schäden wären wesentlich geringer gewesen, wenn sie einen Helm getragen hätte. Das OLG Nürnberg war anderer Auffassung und hat der Fahrradfahrerin einen Schadensersatz in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen. – Länge 25 sec.

Ein Urteil, dass nicht nur unter Juristen für Gesprächsstoff sorgt. Bettina Bachmann über die Begründung der Richter:

O-Ton: Das OLG Nürnberg hat argumentiert, dass nur 18 Prozent der Bevölkerung einen Helm tragen und dass deswegen keine Pflicht darauf hergeleitet werden könne, weil eben zu wenige Menschen freiwillig einen Helm tragen. – Länge 12 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter verkehrsrecht.de.
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