O-Ton + Magazin: Ratten im Wohnmobil – Rücktritt vom Kauf

 Ratten in einem Auto sind ein Mangel! So entschied das Landgericht Freiburg. In dem Fall hatte ein Mann ein Wohnmobil für 72.500 Euro gekauft, mitsamt ein paar ungewollten Bewohnern des Fahrzeugs. Er verlangte zunächst vom Verkäufer eine Nachbesserung, dies war nicht geschehen – darum wollte er dann sein Geld zurück. Und der Mann bekam Recht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Hier haben die Richter gesagt, es liegt ein Sachmangel vor. D.h., er hat eine Frist gesetzt zur Nachbesserung, er kann also jetzt von dem Kauf zurück treten. Das Einzige, was er sich jetzt noch anrechnen lassen muss, ist die Nutzung. Da wurde gesagt, ungefähr 1500 Kilometer hat er damit zurückgelegt. Das muss er sich noch ein bisschen anrechnen lassen, er kriegt nicht die ganzen 72.500 Euro. Aber so rund 70.000 – die erhält er wieder zurück. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Ratten im Wohnmobil – Rücktritt vom Kauf

Ratten in einem Auto sind ein Mangel! Das ist der Fall, wenn die Tiere den Wagen beschädigen oder das Fahrzeug künftig nicht mehr zu gebrauchen ist. Ist eine Nachbesserung nicht erfolgt oder möglich, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hören Sie mal diesen Fall.

Beitrag:

Ein Mann leistete sich ein Wohnmobil – für 72.500 Euro. Allerdings: Für diesen stolzen Preis kaufte er auch ungewollt ein paar Bewohner des Fahrzeugs mit. Ratten!:

O-Ton: Also, dann hat er irgendwann Kot gefunden, von Ratten, dann war etwas angenagt usw. Und dann hat er dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Die ist verstrichen und dann hat er gesagt: Jetzt will ich das Wohnmobil nicht mehr haben. Ich trete vom Kaufvertrag zurück und möchte mein Geld wiederbekommen! – Länge 15 sec.

…erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: SFX

Der Verkäufer stellte sich allerdings stur – und so landete der Fall vor dem Landgericht Freiburg.

O-Ton: Hier haben die Richter gesagt, es liegt ein Sachmangel vor. D.h., er hat eine Frist gesetzt zur Nachbesserung, er kann also jetzt von dem Kauf zurück treten. Das Einzige, was er sich jetzt noch anrechnen lassen muss, ist die Nutzung. Da wurde gesagt, ungefähr 1500 Kilometer hat er damit zurückgelegt. Das muss er sich noch ein bisschen anrechnen lassen, er kriegt nicht die ganzen 72.500 Euro. Aber so rund 70.000 – die erhält er wieder zurück. – Länge 22 sec.

Übrigens – gut zu wissen: Weil nicht jeder Wohnmobile kauft – und die allerwenigsten mit Ratten drin: Dieses Verfahren gilt generell für alle Kaufverträge in Deutschland, sagt Swen Walentowski:

O-Ton: Der muss die Möglichkeit haben, das zu reparieren. Wenn er die Frist verstreichen lässt oder nach mehreren Reparaturversuchen immer noch nicht funktioniert, dann kann ich auch sagen: Jetzt reichts mir! Ich gebe das Ding zurück und muss mir aber immer die Nutzung an diesem Fahrzeug anrechnen lassen. – Länge 12 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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