O-Ton + Magazin: Schadensersatz gegenüber Hotel-Parkservice

Wenn ein Auto durch einen Hotel-Parkservice beschädigt wird, muss das Hotel Schadensersatz zahlen. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Köln entschied, ging es um zwei platte Reifen.

Ein Frau hatte ihr Auto zum Parken abgegeben, zurück bekam sie es nur beschädigt.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Aufgrund eines Gutachtens wurde festgestellt, das ein schleichender Luftverlust aus den Reifen nicht die Ursache war, sondern die Luft schnell entwichen ist. Wahrscheinlich aufgrund einer massiven Krafteinwirkung, die durch das Fahren des Hotelmitarbeiters verursacht wurde. – Länge 20 sec.

Das Hotel musste Schadensersatz in Höhe von rund 6.000 Euro bezahlen.

Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de

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Magazin: Schadensersatz gegenüber Hotel-Parkservice

Wenn ein Auto durch einen Hotel-Parkservice beschädigt wird, muss das Hotel Schadensersatz zahlen. Dabei ist das Hotel auch für seine Mitarbeiter verantwortlich. Hören Sie mal den ganzen Fall.

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Eigentlich ist so ein Parkservice eine feine Sache. Und:

O-Ton: Man erwartet dann, dass das Auto unbeschädigt wieder zurück übergeben wird. Das war in dem vom Oberlandesgericht Köln entschiedenen Fall nicht gegeben, sondern das Auto wurde dann an die Besitzerin mit zwei platten Reifen übergeben. – Länge 12 sec.

…schildert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins den Fall. Die Frau wollte ins Spa eines Hotels. Den Schlüssel für ihren Wagen gab sie an der Rezeption ab – das Ergebnis schockiert sie.

O-Ton: Die Frau hat natürlich gesagt: Bitte, liebes Hotel, ich möchte den Schaden ersetzt bekommen. – Länge 5 sec.

Der Streit landete vor Gericht – und da hatten die Gutachter das Wort. Bettina Bachmann:

O-Ton: Aufgrund eines Gutachtens wurde festgestellt, das ein schleichender Luftverlust aus den Reifen nicht die Ursache war, sondern die Luft schnell entwichen ist. Wahrscheinlich aufgrund einer massiven Krafteinwirkung, die durch das Fahren des Hotelmitarbeiters verursacht wurde. – Länge 20 sec.

Das Hotel musste Schadensersatz in Höhe von rund 6.000 Euro bezahlen.

Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de

Absage.

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