O-Ton + Magazin: Schadensersatz wegen Arbeitsunfähigkeit nach Verkehrsunfall

Geschädigte eines Verkehrsunfalls haben umfangreiche Schadensersatzansprüche. So etwa auch, wenn man wegen des Unfalls krankgeschrieben werden musste – es kann Betroffenen entgangener Gewinn zustehen, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Unfallopfer erlitt ein Schleudertrauma. Die Frau arbeitete bei ihrem Ehemann und der machte dann entgangenen Gewinn geltend, weil die Frau ja bei ihm nicht arbeiten konnte, so dass ihm Gewinn entgangen ist. Er hat ja einen Verlust gehabt, er musste das Gehalt weiter zahlen, obwohl sie nicht arbeitete. – Länge 20 sec

Und die Richter entschieden: Es gebe keine Zweifel an der Krankschreibung. Daher muss der Unfallgegner bzw. seine Versicherung den entgangenen Gewinn auch ersetzen.

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Magazin: Schadensersatz wegen Arbeitsunfähigkeit nach Verkehrsunfall

Geschädigte eines Verkehrsunfalls haben umfangreiche Schadensersatzansprüche. So etwa auch, wenn man wegen des Unfalls krankgeschrieben werden musste – es kann Betroffenen entgangener Gewinn zustehen. Mehr dazu jetzt.

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O-Ton: Nach Verkehrsunfällen ist man häufig arbeitsunfähig, weil ganz oft ein HWS, ein Schleudertrauma, vorliegt, so dass man nicht arbeiten kann. – Länge 9 sec.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Nun hat sich das Oberlandesgericht Nürnberg mit solch einem Fall beschäftigt.

O-Ton: Das Unfallopfer erlitt ein Schleudertrauma. Die Frau arbeitete bei ihrem Ehemann und der machte dann entgangenen Gewinn geltend, weil die Frau ja bei ihm nicht arbeiten konnte, so dass ihm Gewinn entgangen ist. Er hat ja einen Verlust gehabt, er musste das Gehalt weiter zahlen, obwohl sie nicht arbeitete. – Länge 20 sec

Eine Sachverständige hatte zunächst Zweifel an der HWS-Diagnose. Aber das Gericht nicht. Die Frau hatte Beschwerden, daher sei die Krankschreibung durch einen Arzt ausreichend. Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn das Attest auf falsch Angaben durch den Geschädigten beruhe oder eine Gefälligkeitsattest vorliege, so die Richter. Bettina Bachmann:.

O-Ton: Es wird oft vergessen, entgangenen Gewinn geltend zu machen durch die Arbeitgeber. Aber diese Entscheidung ist insbesondere für Selbstständige, Handwerker oder andere Freiberufler wichtig. – Länge 12 sec.

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