O-Ton + Magazin: Schlaglöcher durch Frost – Gemeinde kann haften

 Gerade durch Frost treten Schlaglöcher auf, die sich in kürzester Zeit noch vertiefen können. Das Landgericht Rostock verurteilte die Stadt zum Schadensersatz gegenüber einem Autofahrer, weil sie Schlaglöcher nicht geflickt hatte.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In Rostock war es so, dass auf einer Strasse auf rund 500 Metern 15 bis 20 Schlaglöcher mit einer teilweisen Tiefe von 7 bis 8 Zentimeter vorlagen, also man kann schon sagen, dass da sehr viele Schlaglöcher waren und nicht nur vereinzelt. Und da hat das Gericht entschieden, dass die Gemeinde verpflichtet gewesen wäre, die Schlaglöcher zu beseitigen. Allerdings traf den Autofahrer ein Mitverschulden, denn er ist zu schnell gefahren. – Länge 30 sec.

Darum teilten sich am Ende Gemeinde und Fahrer die Reparaturkosten von rund 1.500 Euro. Mehr Informationen zu diesem Thema unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Schlaglöcher durch Frost – Gemeinde kann haften

Gerade durch Frost treten Schlaglöcher auf, die sich in kürzester Zeit noch vertiefen können. Die Gerichte beschäftigt immer wieder die Frage, wann eine Gemeinde haften muss, wenn bei der Ortsdurchfahrt ein Fahrzeug beschädigt wird. Hier ist ein aktueller Fall aus Norddeutschland.

Beitrag:

Eigentlich ist die Rechtslage eindeutig, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Gemeinde hat die Verpflichtung, tiefe Schlaglöcher zu beseitigen und da meistens das Geld nicht ausreicht, die Strasse neu zu teeren, wird meistens nur das Schlagloch ausgefüllt und ausgebessert. Geflickt, sozusagen! – Länge 14 sec.

Wenn dies aber auch nicht geschieht, dann können Autofahrer auf Schadensersatz hoffen:

O-Ton: SFX

O-Ton: Dann ist es möglich, dass die Gemeinde haftet gegenüber einem Autofahrer, der durch ein Schlagloch gefahren ist und dadurch einen Schaden an seinem Wagen erlitten hat. – Länge 10 sec.

Das Landgericht Rostock hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem die Strasse arg in Mitleidenschaft gezogen war. Bettina Bachmann:

O-Ton: In Rostock war es so, dass auf einer Strasse auf rund 500 Metern 15 bis 20 Schlaglöcher mit einer teilweisen Tiefe von 7 bis 8 Zentimeter vorlagen, also man kann schon sagen, dass da sehr viele Schlaglöcher waren und nicht nur vereinzelt. Und da hat das Gericht entschieden, dass die Gemeinde verpflichtet gewesen wäre, die Schlaglöcher zu beseitigen. Allerdings traf den Autofahrer ein Mitverschulden, denn er ist zu schnell gefahren. – Länge 30 sec.

Darum teilten sich am Ende Gemeinde und Fahrer die Reparaturkosten von rund 1.500 Euro. Mehr Informationen zu diesem Thema unter verkehrsrecht.de.

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