O-Ton + Magazin: Schmerzensgeld bei Unfällen im Ausland richtet sich nach Recht des Unfalllands

Ein Autounfall im Ausland kann aus den schönsten Wochen des Jahres die unschönsten Wochen machen. Aber: Wenn das Unglück schon passiert ist, sollte man juristischen Beistand in Anspruch nehmen.

Denn die Sache ist komplizierter als gedacht.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Zu berücksichtigen ist auch, dass die Schmerzensgeldansprüche in Europa sehr unterschiedlich sind. Wenn Sie in Italien einen Unfall haben und Schmerzensgeld beanspruchen können, ist das wesentlich höher als in Deutschland. So dass man sich auch des Gerichtsstandes – also bei der Frage, wo klage ich überhaupt – genau überlegen muss: Wo klage ich? Ist es sinnvoll in Italien oder aber in Deutschland zu klagen? – Länge 24 sec.

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Unfall im Ausland: Schmerzensgeld richtet sich nach Recht des Unfalllands


Ein Autounfall im Ausland kann aus den schönsten Wochen des Jahres die unschönsten Wochen machen. Aber: Wenn das Unglück schon passiert ist, sollte man mit Bedacht vorgehen – und die Folgen im Blick haben. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Wenn Sie einen Unfall im Ausland erleiden, dann ist es ganz wichtig, dass Sie zum Rechtsanwalt gehen. Denn erst einmal muss festgestellt werden, welches Recht gilt denn – wenn ein Deutscher in Italien mit einem Italiener beispielsweise einen Verkehrsunfall hat. Dann gilt – grundsätzlich – das Recht des Tatorts. D.h. in dem Fall italienisches Recht. – Länge 18 sec.

….sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins. Klingt eigentlich banal, aber der Teufel steckt im Detail.

O-Ton: Wenn zwei Deutsche in Italien einen Unfall haben, dann gilt deutsches Recht. Dann wird dieses Grundprinzip, dass immer das Recht des Unfallortes anwendbar ist, außer Kraft gesetzt. Was ja auch dann zu einer Vereinfachung bei der Unfallschadenregulierung führt. – Länge 12 sec.

Allerdings – und da wird es noch komplizierter – wenn es um das Schmerzensgeld geht, ist die Welt ein bunter Flickenteppich. In der Türkei gibt es das überhaupt nicht, während in den USA das Schmerzensgeld besonders hoch ausfällt. Da sollte man sich kompetenten juristischen Rat holen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Zu berücksichtigen ist auch, dass die Schmerzensgeldansprüche in Europa sehr unterschiedlich sind. Wenn Sie in Italien einen Unfall haben und Schmerzensgeld beanspruchen können, ist das wesentlich höher als in Deutschland. So dass man sich auch des Gerichtsstandes – also bei der Frage, wo klage ich überhaupt – genau überlegen muss: Wo klage ich? Ist es sinnvoll in Italien oder aber in Deutschland zu klagen? – Länge 24 sec.

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