O-Ton + Magazin: Schummelsoftware im Abgasskandal – Rücktritt vom Autokauf möglich

Käufer von Wagen des VW-Konzerns können nach dem Abgasskandal den Kaufvertrag rückgängig machen. So hat jetzt das Landgericht Hamburg entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die im März 2014 einen Audi Q3 gekauft hatte.

Sie rügte die Software als Sachmangel und setzte eine Mängelbeseitigungsfrist. Da das zu dem Zeitpunkt allerdings technisch noch nicht möglich war, erklärte sie ihren Rücktritt vom Kaufvertrag.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Danach war ja dann noch die Rückrufaktion von Audi, dass die gesagt haben: Es kostet ganz wenig Geld, kommt in die Werkstatt, wir spielen Euch die mangelfreie Software auf, das kostet auch nicht viel Zeit für Euch. Die Frau hat aber daran festgehalten, dass sie das Geld zurück möchte, weil das Fahrzeug, dass sie bekommen hat, mangelhaft ist. Und der Klage hat das Landgericht Hamburg stattgegeben. – Länge 23 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

Download O-Ton

Magazin: Schummelsoftware im Abgasskandal – Rücktritt vom Autokauf möglich

Für Volkswagen könnte der Abgasskandal noch teurer werden als bisher angenommen. Denn Käufer von Wagen des Wolfsburger Konzerns können den Kaufvertrag rückgängig machen. So hat jetzt das Landgericht Hamburg entschieden. Mehr dazu jetzt.

Beitrag.

Für Nichtjuristen übersetzt bedeutet das Hamburger Urteil vor allem eins: Sie können den Kaufpreis zurückverlangen und das Auto zurückgeben. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Im März 2014 kaufte die Frau bei einem Audi-Händler einen Audi Q3 Diesel für gut 34.000 Euro. Und wie so viele Fahrzeuge aus der VW-Gruppe war auch dieser Audi mit einer Software ausgestattet und dann stellte sich heraus, dass da die Abgasschummelei stattfindet. – Länge 20 sec

Der Rest ist schnell erzählt: Die Kundin rügte die Software als Sachmangel und setzte eine Mängelbeseitigungsfrist. Da das zu dem Zeitpunkt allerdings technisch noch nicht möglich war, erklärte sie ihren Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Händler verwies auf eine Rückrufaktion von VW. Die Nachbesserung würde nur einen sehr geringen Zeit- und Kostenaufwand verursachen. Daher sei es zumutbar zu warten.

O-Ton: Die Frau hat aber daran festgehalten, dass sie das Geld zurück möchte, weil das Fahrzeug, dass sie bekommen hat, mangelhaft ist. Und der Klage hat das Landgericht Hamburg stattgegeben. – Länge 12 sec.

Es hat auch schon andere Gerichte mit anderen Entscheidungen in dem Fall gegeben. Für die nächsten Monate wird ein grundsätzliches Urteil erwartet. Aber schon jetzt ist klar: Deutsche Verbraucher müssen sich nicht schlechter als Kunden in den USA stellen lassen. Dort hat Volkswagen großzügiger gehandelt, hier muss offenbar erst der Klageweg beschritten werden. Bettina Bachmann:

O-Ton: In dem Fall ist ganz konkret nachzuweisen, dass der Weg zum Anwalt sich lohnt. Denn die meisten Käufer eines VW oder Audi lassen sich darauf ein, dass ihr Auto in die Werkstatt geht und nachgerüstet wird. Also der Weg zum Anwalt lohnt sich. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage.

Download Magazin

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.