Ein Strafzettel ist ärgerlich genug. Doch was passiert, wenn Sie nicht sicher sind, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes am Steuer saß und den Fahrer erst später benennen? Dann kann es sein, dass der Halter des Wagens die Kosten für das Verfahren tragen muss.
So entschied das Amtsgericht Eilenburg.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Das Gericht hat dann entschieden, dass der Mann für die Verfahrenskosten aufkommen muss, auch wenn er nicht gefahren ist. Weil er so spät vorgetragen hat, dass sein Bruder gefahren ist, aber der konnte nicht mehr wegen Verjährung belangt werden. Außerdem hat er auch noch unzureichende Beweise vorgelegt, dass der Bruder gefahren ist. Und deswegen waren eben unterschiedliche Ermittlungen nötig, die das Ganze in die Länge gezogen haben und Verwaltungsaufwand verursacht haben, so dass e gerechtfertigt war, ihm die Verfahrenskosten aufzuerlegen. – Länge 25 sec
Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Strafzettel? Vorsicht bei verspäteter Fahrerangabe
Ein Strafzettel ist ärgerlich genug. Doch was passiert, wenn Sie nicht sicher sind, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes am Steuer saß und den Fahrer erst später benennen? Dann kann es sein, dass der Halter des Wagens die Kosten für das Verfahren tragen muss. Mehr dazu jetzt.
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Das Amtsgericht Eilenburg entschied kürzlich so. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein über diesen Fall:
O-Ton: Ein Autofahrer wurde geblitzt, er bekam dann einen Bussgeldbescheid. Und nach einer gewissen Zeit hat er gesagt: Ich bin ja gar nicht gefahren. Sondern mein Bruder! – Länge 12 sec.
Allerdings war da schon eine ganze Weile vergangen, die Verjährung war für den Bruder bereits eingetreten. Für das ganze Verfahren musste der Temposünder bezahlen, so das Gericht.
O-Ton: Das Gericht hat dann entschieden, dass der Mann für die Verfahrenskosten aufkommen muss, auch wenn er nicht gefahren ist. Weil er so spät vorgetragen hat, dass sein Bruder gefahren ist, aber der konnte nicht mehr wegen Verjährung belangt werden. Außerdem hat er auch noch unzureichende Beweise vorgelegt, dass der Bruder gefahren ist. Und deswegen waren eben unterschiedliche Ermittlungen nötig, die das Ganze in die Länge gezogen haben und Verwaltungsaufwand verursacht haben, so dass e gerechtfertigt war, ihm die Verfahrenskosten aufzuerlegen. – Länge 25 sec
Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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