O-Ton + Magazin: Tempolimit gegen illegale Autorennen zulässig?

Illegale Autorennen stellen eine große Gefahr dar – darum wollen die Behörden dem auch mit unterschiedlichsten Mitteln entgegen treten. Beispielsweise kann auf Autobahnen auf betroffenen Abschnitten die Geschwindigkeit begrenzt werden.

Ist dies überhaupt erlaubt?

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins :

O-Ton: Selbstverständlich. Wenn Sie wissen, es gibt einen Streckenabschnitt auf der Autobahn, wo sich die Laser treffen, um illegale Autorennen durchzuführen, dann ist es eine erhebliche Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer. Und das rechtfertigt dann auch ein Tempolimit, zum Beispiel auf 130 Stundenkilometer, anzuordnen. – Länge 19 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Tempolimit gegen illegale Autorennen zulässig?

Illegale Autorennen stellen eine große Gefahr dar – darum wollen die Behörden dem auch mit unterschiedlichsten Mitteln entgegen treten. Beispielsweise kann auf Autobahnen auf betroffenen Abschnitten die Geschwindigkeit begrenzt werden. Ist dies überhaupt erlaubt? Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Ja, in Deutschland gilt ja kein Tempolimit, so wie das in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Ein Tempolimit kann bei uns angeordnet werden, wenn eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. – Länge 20 sec.

Das ist die streng juristische Definition, die Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins da erläutert. Doch was bedeutet das in der Praxis?

O-Ton: SFX

Dann muss die Behörde aktiv werden!

O-Ton: Selbstverständlich. Wenn Sie wissen, es gibt einen Streckenabschnitt auf der Autobahn, wo sich die Laser treffen, um illegale Autorennen durchzuführen, dann ist es eine erhebliche Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer. Und das rechtfertigt dann auch ein Tempolimit, zum Beispiel auf 130 Stundenkilometer, anzuordnen. – Länge 19 sec.

Allerdings: Dagegen klagte ein Autofahrer. Begründung: Die Feststellungen der Polizei zu illegalen Autorennen seien nicht ausreichend. Zudem verwies der Mann auf die geringen Unfallzahlen auf dieser Autobahn.

O-Ton: SFX

Das Verwaltungsgericht Freiburg hielt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf einem Streckenabschnitt tatsächlich für rechtswidrig, für den anderen bestätigten die Richter sie. Ein weiterer Grund für die Begrenzung könnte auch Lärmschutz sein. Dafür gab es in diesem Fall jedoch keine Anhaltspunkte, und das Land hatte sie auch nicht geltend gemacht.
Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.
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