O-Ton + Magazin: Unfall auf dem Zebrastreifen – Fahrradfahrer haftet mit

Zebrastreifen sind für Fußgänger gedacht. Fahrradfahrer dagegen genießen dort keinen besonderen Schutz. Fahrend sie über den Zebrastreifen, haften sie bei einem Unfall mit, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Geklagt hatte ein Radfahrer, der nach einem Unfall den kompletten Schaden ersetzt haben wollte – ohne Erfolg.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Der Fahrradfahrer haftet deswegen mit mit, weil er nicht gelaufen ist. Also er hat sein Rad nicht geschoben. Er war also kein Fußgänger in dem Moment, sondern er ist mit dem Fahrrad gefahren. Er hat auf dem Sattel gesessen und hat sich mit den Füßen abgestoßen. Sagt er. Es kann auch sein, dass er richtig getrampelt hat. Es steht aber fest, dass er einem Fußgänger nicht gleichzusetzen ist, weil er das Rad nicht geschoben hat. – Länge 21 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Unfall auf dem Zebrastreifen – Fahrradfahrer haftet mit

Zebrastreifen sind für Fußgänger gedacht. Fahrradfahrer dagegen genießen dort keinen besonderen Schutz. Fahrend sie über den Zebrastreifen, haften sie bei einem Unfall mit, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Mehr dazu jetzt.

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O-Ton: Der Fahrradfahrer haftet deswegen mit mit, weil er nicht gelaufen ist. Also er hat sein Rad nicht geschoben. Er war also kein Fußgänger in dem Moment, sondern er ist mit dem Fahrrad gefahren. Er hat auf dem Sattel gesessen und hat sich mit den Füßen abgestoßen. Sagt er. Es kann auch sein, dass er richtig getrampelt hat. Es steht aber fest, dass er einem Fußgänger nicht gleichzusetzen ist, weil er das Rad nicht geschoben hat. – Länge 21 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und es kam zum Unfall.

O-Ton: SFX

Der Radler erlitt einen komplizierten Bruch und musste stationär behandelt werden. Vor der Gerichtsverhandlung erhielt er 50 Prozent des Schadens an seinem Fahrrad ersetzt, zudem 3.000 Euro Schmerzensgeld und 150 Euro wegen Schäden an der Bekleidung. Der Mann meinte aber, Anspruch auf vollen Schadensersatz zu haben. Und klagte – allerdings erfolglos. Bettina Bachmann.

O-Ton: Deswegen heißt es ja auch Fußgängerüberweg. Nur der Fußgänger ist geschützt. Aber jeder kluge Fußgänger wird auch, wenn er einen Zebrastreifen betritt, mit dem nahenden Auto Sichtkontakt aufnehmen, damit er wirklich stoppt. Es wird sich ja keiner auf einen Zebrastreifen stürzen, wenn er weiß, das Auto hält nicht – auch wenn er den Schutz genießt und 100 Prozent seines Schadens ersetzt bekäme. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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