O-Ton + Magazin: Versicherung kann Schaden ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers regulieren

 Eine Kfz-Versicherung kann immer selbst entscheiden, ob sie den Schaden bezahlt oder nicht. Zahlt sie, dann muss der Versicherte dies hinnehmen. In dem Fall vor dem Amtsgericht München ging es um die Frage: Wurde ein Auto touchiert – und einen Schadensersatz von knapp 1000 Euro.

Die Versicherung zahlte, die vermeintliche Schadensfahrerin blieb auf dem sie entlastenden und selbst finanzierten Gutachten sitzen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Dann hat das Gericht festgestellt – das ist wohl wichtig für alle zu wissen – eine Versicherung hat immer ein Regulierungsermessen. Die kann immer in eigenem Ermessen prüfen zu dem Zeitpunkt, der zur Regulierung besteht, muss ich zahlen oder nicht? Unabhängig von ihrem Versicherten kann sie selbst entscheiden, was der meint. – Länge 22 sec.

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Magazin: Versicherung kann Schaden ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers regulieren

Was jetzt folgt, läuft in der Rubrik „Paradoxes aus der Versicherungswelt“. Eine Kfz-Versicherung kann nämlich im Schadensfall selbst entscheiden, ob sie den Schaden bezahlt oder nicht. Zahlt sie, dann muss der Versicherte dies hinnehmen. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Die Parklücke war ziemlich eng, schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins den Hergang:

O-Ton: Sie touchierte das dahinter stehende Fahrzeug – ein BMW, der wurde dabei beschädigt. Die Frau, der der BMW gehört, hat das gesehen und gesagt: „Sie sind mir reingefahren und müssen mir den Schaden ersetzen“. Die Frau hat sich den Schaden angeschaut, hat gesagt „da ist ja nix“ und ist weggefahren. – Länge 15 sec.

Was dann folgte, war ein Selbstläufer – für die Frau mit dem BMW und die Versicherung. Es ging um knapp 1000 Euro Schaden ….

O-Ton: Das Interessante an dem Fall ist, dass die Kfz-Versicherung gesagt hat: „1000 Euro, das ist nicht so viel, ich mach jetzt hier kein Riesengutachten, ich zahl mal“. Obwohl die Frau bestritten hat, dass der Schaden durch sie entstanden ist. – Länge 13 sec.

Dennoch hat die Versicherung reguliert. Die Frau wollte allerdings mit ihren Prämien nicht höhergestuft werden und beauftragte einen Sachverständigen mit einem Gutachten. Das Gutachten ergab, dass sie den Schaden an dem anderen Fahrzeug nicht verursacht hatte. Dafür verlangte sie die Übernahme der Kosten für das Gutachten von rund 1.100 Euro. Die Versicherung lehnte das ab. Man traf sich vor Gericht wieder – und dort gewann die Versicherung. Swen Walentowski:

O-Ton: Dann hat das Gericht festgestellt – das ist wohl wichtig für alle zu wissen – eine Versicherung hat immer ein Regulierungsermessen. Die kann immer in eigenem Ermessen prüfen zu dem Zeitpunkt, der zur Regulierung besteht, muss ich zahlen oder nicht? Unabhängig von ihrem Versicherten kann sie selbst entscheiden, was der meint. – Länge 22 sec.

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