O-Ton + Magazin: Versicherung muss zahlen – auch wenn der Wagen allein fährt….

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden: Eine Vollkaskoversicherung muss in dem Fall zahlen, wenn sich der Automatikwagen allein in Bewegung setzt.

In dem Fall war der Wagen losgerollt. Der Fahrer versuchte noch, ihn zu stoppen, verwechselte aber Bremse und Gas und prallte gegen das Garagentor.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Die Versicherung hat sich nicht mit ihrer Argumentation durchsetzen können. Denn das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass der Sachvortrag des Fahrers nachvollziehbar ist. Also es gibt durchaus Fälle, dass ein Automatik selber in Bewegung setzt. Und auch die Schäden am Tor, die durch den Unfall entstanden sind, die konnte man auf dieses Unfallgeschehen zurück führen. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Versicherung muss zahlen – auch wenn der Wagen allein fährt….

Wozu schließt man eine Vollkasko-Versicherung ab? Damit man Vollkasko versichert ist. Aber immer wieder kommt es zu Fällen vor Gericht, in denen Versicherer und Versicherungsnehmer unterschiedlicher Meinung darüber sind, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Eine Vollkaskoversicherung muss dann zahlen, wenn ein Schaden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Fahrzeugs entstanden ist. – Länge 6 sec.

So weit, so klar. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Aber es kommt regelmäßig zum Streit, wie in diesem Fall vor dem Oberlandesgericht Braunschweig.

O-Ton: Ein Automatikfahrzeug wurde abgestellt. Und es hat sich von selber bewegt. Es rollte auf das Garagentor zu. Der Fahrer, der gerade ausgestiegen war, sprang ins Auto zurück und in der Aufregung verwechselte er dann das Bremspedal mit dem Gaspedal und es kam zu einem erheblichen Schaden. Am Garagentor aber auch am Auto. – Länge 19 sec.

Und dann kam das, was vorhersehbar war. Das glaubte die Versicherung nicht. Sie weigerte sich, Schadensersatz zu zahlen. Der Mann ging zum Anwalt und klagte. Mit Erfolg. Bettina Bachmann.

O-Ton: Die Versicherung hat sich nicht mit ihrer Argumentation durchsetzen können. Denn das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass der Sachvortrag des Fahrers nachvollziehbar ist. Also es gibt durchaus Fälle, dass ein Automatik selber in Bewegung setzt. Und auch die Schäden am Tor, die durch den Unfall entstanden sind, die konnte man auf dieses Unfallgeschehen zurück führen. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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