O-Ton + Magazin: Versicherungsschutz für Fahrzeuge genau prüfen

Zu jedem Auto gehört eine Versicherung, das kennen wir. Aber der Teufel steckt im Detail: Traktoren zum Rasenmähen, Skateboards oder E-Scooter sind zwar auch Fahrzeuge – bei einem Unfall kann man da aber ganz schön alt aussehen.

Genau in den Vertrag schauen und eventuell eine Extraversicherung abschließen. Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Besonders problematisch ist es, wenn Spielzeuge an Kinder verschenkt werden. Kickboards oder auch Hoverboards. Die sind alle Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes und nicht von der allgemeinen Kraftfahrtversicherung umfasst. Nur dann, wenn es eben speziell und explizit geregelt ist. – Länge 20 sec

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Magazin: Versicherungsschutz für Fahrzeuge genau prüfen

Zu jedem Auto gehört eine Versicherung, das kennen wir. Aber der Teufel steckt im Detail: Traktoren zum Rasenmähen, Skateboards oder E-Scooter sind zwar auch Fahrzeuge – bei einem Unfall kann man da aber ganz schön alt aussehen. Genau in den Vertrag schauen und eventuell eine Extraversicherung abschließen. Mehr dazu jetzt.

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O-Ton: Besonders problematisch ist es, wenn Spielzeuge an Kinder verschenkt werden. Kickboards oder auch Hoverboards. Die sind alle Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes und nicht von der allgemeinen Kraftfahrtversicherung umfasst. Nur dann, wenn es eben speziell und explizit geregelt ist. – Länge 20 sec

Jens Dötsch ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht – und kennt die Fallstricke. Das sehnlich erwartete Geschenk kann für Kids bei einem Unfall zur bösen Überraschung werden.

O-Ton: Dann haftet das Kind bzw Sie als Eltern dieses Kindes mit der eigenen Geldbörse für den Schaden, den dieses Kind verursacht, weil eben die allgemeine Haftpflichtversicherung aus der Haftung raus ist. – Länge 14 sec

Denn die Haftpflichtversicherung verweist darauf, dass dieses Fahrzeug dann gerade nicht im Vertrag enthalten ist. Fachleute sprechen von der sogenannten Benzinklausel. Will heißen: Wenn es um Fahrzeuge geht, muss die Kfz-Haftpflicht ran. Nicht ganz einfach beim Kickboard oder Scooter? Verkehrsrechtsexperte Jens Dötsch:

O-Ton: Dieses Problem stellt sich auch bei vielen anderen Geschenken wie Drohnen oder anderem. Auch das sind Dinge, die mit Motorkraft betrieben werden – wenn auch kein Kraftfahrzeug. Aber trotzdem ist die allgemeine Haftpflichtversicherung nur dann eintrittspflichtig, wenn diese Gegenstände auch wirklich explizit im Versicherungsvertrag genannt sind. – Länge 18 sec.

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