Egal, ob man ein Auto, ein Motorrad oder ein Fahrrad lenkt: Gilt an einer Kreuzung rechts vor links, bezieht sich das auf die gesamte Straßenbreite. Will jemand von links kommend nach rechts einbiegen, muss er die gesamte Straßenbreite einsehen können, entschied das Landgericht Hechingen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: „Rechts vor links“ ist ja nun ein ganz starker Grundsatz und wenn Sie die Vorfahrt nicht haben, dann müssen Sie sich so verhalten, dass jede Gefährdung ausgeschlossen ist. Und dann müssen Sie ganz langsam in die Kreuzung einfahren. Und wenn der Vorfahrtsberechtigte in dem Moment, in dem Sie einbiegen, auf der anderen Straßenspur ist, dann müssen Sie auch da eine Kollision vermeiden. – Länge 20 sec.
Nachzulesen ist der ganze Fall unter verkehrsrecht.de.
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Magazin: Vorfahrtrecht erstreckt sich auf gesamte Straßenbreite
Das ist ein Tipp, den kann man sich merken – egal, ob man ein Auto, ein Motorrad oder ein Fahrrad lenkt: Gilt an einer Kreuzung rechts vor links, bezieht sich das auf die gesamte Straßenbreite. Will jemand von links kommend nach rechts einbiegen, muss er die gesamte Straßenbreite einsehen können. Klingt kompliziert? Hier ist der ganze Fall.
Beitrag
O-Ton: Es gilt der Grundsatz „rechts vor links“ – den haben wir alle gelernt und der gilt auch weiterhin. – Länge 6 sec.
sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall war es etwas eng: Ein Mofa-Fahrer wollte rechts in die Kreuzung einbiegen. Von dort kam ein Auto, es hatte Vorfahrt und fuhr teilweise auf der linken Fahrbahn.
O-Ton: Wenn Sie nicht vorfahrtsberechtigt sind, dann müssen Sie auf der gesamten Breite der Straße Vorfahrt gewähren. Also nicht nur für die Spur, in die Sie sich einordnen wollen, sondern auch für den entgegenkommenden Verkehr und für die andere Spur! – Länge 12 sec.
Doch dieses Motto „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“ missachtete unser Mofafahrer – es knallte. Er wollte vom Autofahrer den Schaden von über 4.000 Euro sowie rund 2.600 Euro Nutzungsausfall. Doch das Landgericht Hechingen lehnte ab. Bettina Bachmann:
O-Ton: „Rechts vor links“ ist ja nun ein ganz starker Grundsatz und wenn Sie die Vorfahrt nicht haben, dann müssen Sie sich so verhalten, dass jede Gefährdung ausgeschlossen ist. Und dann müssen Sie ganz langsam in die Kreuzung einfahren. Und wenn der Vorfahrtsberechtigte in dem Moment, in dem Sie einbiegen, auf der anderen Straßenspur ist, dann müssen Sie auch da eine Kollision vermeiden. – Länge 20 sec.
Nachzulesen ist der ganze Fall unter verkehrsrecht.de.
Absage.
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