O-Ton + Magazin: VW-Skandal – welche Rechte hat der Verbraucher?

Deutsche Volkswagen-Kunden sind sauer: Während Käufer von VW-Dieselmodellen in den USA entschädigt werden, tut sich hierzulande wenig. Welche Rechte hat der Verbraucher hierzulande?

Er muss zunächst zum Händler gehen und Nachbesserung verlangen, sagt Dr. Matthias Köck, Verkehrsrechtsexperte beim Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Also ich muss zuerst Nacherfüllung verlangen. D.h. ich muss zum Verkäufer gehen, muss sagen, es ist ein Mangel vorhanden und muss diesen Mangel rügen. Wenn ich persönlich betroffen wäre, ich würde mich sofort an meinen Verkäufer wenden und dort meine Rechte geltend machen. Weil die Rückrufaktion das eine ist – die geht aber vom Hersteller aus – die Sachmangelhaftungsansprüche, die ich gegen das Autohaus, gegen meinen Verkäufer habe, die sind davon unberührt. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de

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Magazin: VW-Skandal – welche Rechte hat der Verbraucher?

Deutsche Volkswagen-Kunden sind sauer: Während Käufer von VW-Dieselmodellen in den USA entschädigt werden, tut sich hierzulande wenig. Denn: In den USA ist die Rechtslage anders, Sammelklagen könnten für den Konzern teuer werden. Aber welche Rechte hat der Verbraucher hierzulande?

Beitrag:

Dr. Matthias Köck ist ein Verkehrsrechtsexperte beim Deutschen Anwaltverein. Er erklärt den komplizierten deutschen Weg:

O-Ton: Also ich muss zuerst Nacherfüllung verlangen. D.h. ich muss zum Verkäufer gehen, muss sagen, es ist ein Mangel vorhanden und muss diesen Mangel rügen. – Länge 8 sec.

Dann hat der Händler Zeit, diesen Mangel zu beseitigen. Nach aktuellen Urteilen gelten da im VW-Skandal unterschiedliche Fristen – von zwei Wochen bis mehreren Monaten.

O-Ton: Der Mangel wird beseitigt – entweder durch Aufspielen einer entsprechenden Software oder dass entsprechende Katalysatoren o.ä. eingebaut werden. Das ist der erste Schritt, den ich gehen muss. – Länge 10 sec.

Diese Möglichkeit zur Nachbesserung hat der Verkäufer übrigens fast immer – nicht nur bei Autos. Dennoch sollte man nicht auf die angekündigte Rückrufaktion des Herstellers warten, sagt Matthias Köck:

O-Ton: Wenn ich persönlich betroffen wäre, ich würde mich sofort an meinen Verkäufer wenden und dort meine Rechte geltend machen. Weil die Rückrufaktion das eine ist – die geht aber vom Hersteller aus – die Sachmangelhaftungsansprüche, die ich gegen das Autohaus, gegen meinen Verkäufer habe, die sind davon unberührt. – Länge 16 sec.

Und daher sollte man seine Ansprüche geltend machen. Denn, so der Experte, auch nach dem Einspielen der Software können neue Mängel auftreten – mehr CO2-Ausstoß beispielsweise oder ein höherer Verbrauch. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de

Absage.

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