Versicherungen suchen gern nach einer günstigste Werkstatt – nach einem Verkehrsunfall müssen die Geschädigten entsprechende Angebote annehmen. Aber: Was ist in dem Fall zumutbar? Wie weit und wie lange müssen Autofahrer unterwegs sein, um ihren Wagen reparieren zu lassen?
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Versicherer verweisen gern auf andere Werkstätten, weil die preiswerter sind als markengebundene Werkstätten. Und dann gibt es das Kriterium der Zumutbarkeit. Muss man das annehmen, dass man woanders hinfährt als in die markengebundene Werkstatt? Es gibt jetzt eine Entscheidung des Amtsgerichts München – und die sagen: Man kann nicht nur auf die Kilometerzahl abstellen, 20 Kilometer sind zumutbar, sondern man muss auch schauen, wie lange braucht der Geschädigte, um die Werkstatt zu erreichen. – Länge 30 sec.
Die Fahrzeit mit Bussen und Bahnen betrug in diesem Fall zwischen 26 und 40 Minuten und die Rückfahrt war kaum möglich. Im Zweifelsfall berät dazu auch ein Anwalt.
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Magazin: Wann ist nach einem Unfall eine andere Werkstatt zumutbar?
Versicherungen suchen gern nach einer günstigste Werkstatt – nach einem Verkehrsunfall müssen die Geschädigten entsprechende Angebote annehmen. Aber: Was ist in dem Fall zumutbar? Wie weit und wie lange müssen Autofahrer unterwegs sein, um ihren Wagen reparieren zu lassen?
Beitrag:
O-Ton: Versicherer verweisen gern auf andere Werkstätten, weil die preiswerter sind als markengebundene Werkstätten. Und dann gibt es das Kriterium der Zumutbarkeit. Muss man das annehmen, dass man woanders hinfährt als in die markengebundene Werkstatt? Es gibt jetzt eine Entscheidung des Amtsgerichts München – und die sagen: Man kann nicht nur auf die Kilometerzahl abstellen, 20 Kilometer sind zumutbar, sondern man muss auch schauen, wie lange braucht der Geschädigte, um die Werkstatt zu erreichen. – Länge 30 sec.
erklärt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Die Fahrzeit mit Bussen und Bahnen betrug in diesem Fall zwischen 26 und 40 Minuten und die Rückfahrt war kaum möglich. Interessant auch eine Entscheidung des Amtsgerichts Lübeck:
O-Ton: Die haben gesagt, wenn eine Werkstatt 17,3 Kilometer entfernt ist, ist es nicht mehr zumutbar, für den Geschädigten dorthin zu fahren. Insbesondere, wenn die markengebundene Werkstatt wesentlich näher zum Wohnort des Geschädigten liegt. – Länge 18 sec.
In beiden Fällen gilt – man muss sich den Sparzwang der gegnerischen Versicherung nicht gefallen lassen und heftige Umwege oder Zeiteinbußen in Kauf nehmen. Im Zweifelsfall berät dazu auch ein Anwalt.
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