O-Ton + Magazin: Wer darf einen Unfallschaden am Auto geltend machen?

Eine interessante Entscheidung aus juristischer Sicht kommt aus München: Wenn jemand nicht der Eigentümer eines Autos ist, darf er keinen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall geltend machen, so dass Oberlandesgericht München.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn wir beide Auto fahren, und das Auto gehört uns nicht: Sie fahren, ich bin Beifahrerin und ich werde bei einem Unfall schwer verletzt, dann kann ich, obwohl ich schwerverletzt bin, diesen Schadensersatzanspruch nicht geltend machen. Weil mir die Befugnis fehlt, zu klagen. Klagen kann nur der Eigentümer des Pkw. – Länge 19 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Wer darf einen Unfallschaden am Auto geltend machen?

Eine interessante Entscheidung aus juristischer Sicht kommt aus München: Wenn jemand nicht der Eigentümer eines Autos ist, darf er keinen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall geltend machen, so dass Oberlandesgericht München. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Grundsätzlich darf der Eigentümer eines Autos Schadensersatz für einen Verkehrsunfall geltend machen. Eigentümer ist derjenige, dem das Fahrzeug tatsächlich gehört, also der Halter. Ist das anders, dann wird es mit dem Schadenersatz nach einem Unfall kompliziert.

O-Ton: So ist es. Wenn wir beide Auto fahren, und das Auto gehört uns nicht: Sie fahren, ich bin Beifahrerin und ich werde bei einem Unfall schwer verletzt, dann kann ich, obwohl ich schwerverletzt bin, diesen Schadensersatzanspruch nicht geltend machen. Weil mir die Befugnis fehlt, zu klagen. Klagen kann nur der Eigentümer des Pkw. – Länge 20 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Um seinen Schaden vor Gericht erstreiten zu können, ist – so bezeichnen es die Juristen – die so genannte Aktivlegitimation erforderlich. Das bedeutet, dass nur der Eigentümer, oder derjenige, den man dafür hält, klagen kann.

O-Ton: Im Fall des Oberlandesgerichts München hat eine Frau, die nicht Eigentümerin des Pkws war, Beifahrerin war und schwer verletzt wurde, die Frau hat ihren eigenen Schaden geltend gemacht aus dem Verkehrsunfall. Und das OLG München hat das zurück gewiesen, weil sie nicht nachweisen konnte, dass sie die Eigentümerin des Fahrzeugs ist. – Länge 20 sec.

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