O-Ton + Magazin: Wer haftet bei Unfällen nach Durchfahrt der Feuerwehr?

Klar ist: Polizei- oder Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz haben Vorfahrt. Wenn dann die anderen Autos nach rechts und links ausweichen, dann herrscht häufig Verwirrung darüber, wer welche Rechte hat. Und wenn es danach eine Kollision gibt? Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied: Der Schaden wird geteilt. Jeder trägt die Hälfte, da es nicht zu ermitteln war, wie es genau zum Unfall kam.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das wird ganz schwer zu ermitteln sein, ob Sie nun nicht richtig geschaut haben als Sie sich wieder eingeordnet haben. Oder ob der andere, der hinter Ihnen fahrende, auf dessen Spur Sie sich eingeordnet haben, nicht den Abstand eingehalten hat. Deswegen ist es vielleicht ganz gut, wenn man sagt: 50 zu 50 in dem Fall. – Länge 17 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Wer haftet bei Unfällen nach Durchfahrt der Feuerwehr?

Klar ist: Polizei- oder Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz haben Vorfahrt. Wenn dann die anderen Autos nach rechts und links ausweichen, dann herrscht häufig Verwirrung darüber, wer welche Rechte hat. Und wenn es danach eine Kollision gibt? Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Wenn Autofahrer ein Martinshorn hören, müssen sie Platz machen. Allerdings:

O-Ton: Nein, es gibt keine Regeln. Sie müssen halt schauen, wo geht es jetzt. Wie kann ich möglichst schnell die Straße frei machen. Natürlich müssen Sie schauen: Wer ist hinter mir, wer ist vor mir, um einen Unfall zu vermeiden. – Länge 12 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und genauso kompliziert ist es, wenn Krankenwagen oder Feuerwehr durch sind und der Verkehr wieder ins Rollen kommt.

O-Ton: Auch da müssen Sie ganz genau schauen, ob hinter Ihnen vielleicht auch jemand die Spur wechseln will. Es trifft sowohl denjenigen, der hinter Ihnen fährt als auch Sie selbst eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Sie müssen ganz besonders aufmerksam sein, weil es eine ganz gefahrenträchtige Situation ist. – Länge 18 sec

Und wenn es doch knallt? Solch einen Fall hatte das Amtsgericht Berlin Mitte zu entscheiden. Wie es genau zum Unfall kam, ließ sich nicht ermitteln. Und die Richter entschieden ganz salomonisch: Der Schaden wird geteilt. Jeder trägt die Hälfte. Das dürfte auch bei anderen Entscheidungen so sein, meint Bettina Bachmann.

O-Ton: Das wird ganz schwer zu ermitteln sein, ob Sie nun nicht richtig geschaut haben als Sie sich wieder eingeordnet haben. Oder ob der andere, der hinter Ihnen fahrende, auf dessen Spur Sie sich eingeordnet haben, nicht den Abstand eingehalten hat. Deswegen ist es vielleicht ganz gut, wenn man sagt: 50 zu 50 in dem Fall. – Länge 17 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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