O-Ton + Magazin: Wer haftet für betrügerische Anzeigen auf Kfz-Verkaufsplattform?

Wer im Internet Autos und Motorräder bestellt, sollte vorsichtig sein – und keine Vorauskasse akzeptieren. Ein Mann hatte sich für ein Motorrad interessiert und das Fahrzeug gleich bezahlt.

Für diesen Fehler kann er auch nicht den Betreiber der Internetplattform haftbar machen, entschied das Amtsgericht München.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Ein Mann hat einen Suchauftrag für ein Motorradmodell hinterlegt, auf einer Plattform. Er wurde dann kontaktiert, aber nicht mehr über die Plattform, sondern es lief alles über eine private Mailadresse. Und er erhielt die Aufforderung, auf „Käuferschutzkonto“ einer Spedition den Kaufpreis zu überweisen. Das hat er dummerweise getan. Und danach war der Verkäufer weg. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Wer haftet für betrügerische Anzeigen auf Kfz-Verkaufsplattform?

Wer im Internet Autos und Motorräder bestellt, sollte vorsichtig sein. Da tummeln sich auch Menschen, die nur auf ihr eigenen Geldbeutel bedacht sind – und ehrliche Kunden betrügen. Aber: wenn es zum Schaden kommt, wer muss dann zahlen?

Beitrag:

Der Betreiber einer Internetplattform, auf der Angebote veröffentlicht werden, hat es nicht immer leicht. Denn da, wo es vermeintliche Schnäppchen gibt, sind auch dunkle Gestalten meist nicht weit. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Betreiber einer Internetplattform kann natürlich seine Haftung auch einschränken, in dem er darauf hinweist, dass gewissen Sachen, zum Beispiel Vorauskasse, nicht gemacht werden sollte. Weil einfach die Gefahr da ist, dass man da betrogen wird. – Länge 10 sec.

In dem Fall drehte sich alles um ein Motorrad.

O-Ton: Ein Mann hat einen Suchauftrag für ein Motorradmodell hinterlegt, auf einer Plattform. Er wurde dann kontaktiert, aber nicht mehr über die Plattform, sondern es lief alles über eine private Mailadresse. Und er erhielt die Aufforderung, auf „Käuferschutzkonto“ einer Spedition den Kaufpreis zu überweisen. Das hat er dummerweise getan. Und danach war der Verkäufer weg. – Länge 20 sec.

Der Mann bemerkte den Betrug – und wollte natürlich sein Geld zurück. Allerdings hatte sich der vermeintliche Verkäufer buchstäblich in Luft aufgelöst, Und darum wandte sich der geprellte Kunde an den Betreiber der Plattform. Bettina Bachmann:

O-Ton: Vielleicht muss der ja haften, aber das Amtsgericht München war der Meinung, das ist nicht der Fall. Denn der Betreiber der Plattform ist nicht verantwortlich für den gescheiterten Verkauf. Er hat auf eine Initiative „Sicherer Autokauf“ hingewiesen – und da stand unter anderem auch, dass man nie in Vorkasse gehen sollte. – Länge 20 sec.

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