O-Ton: Mehr Geld als im Vertrag zugesichert?

Wenn der Chef früher mehr Lohn wegen unkorrekter Zeitangaben gezahlt hat, kann man nicht darauf pochen, auch weiter mehr Geld zu bekommen. Das bescheinigte das Arbeitsgericht Regensburg einer Zustellerin.

Die Dame war Zustellerin – zunächst hatte sie 2.400 Euro monatlich verdient. Später 1.700, weil sie ihre Tour in sieben Stunden schaffte und nicht wie früher angenommen zwölf dazu benötigte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Sie wollte, dass der Arbeitgeber sie für mindestens 200 Stunden im Monat beschäftigt. Da hat das Gericht gesagt, das geht nicht. Denn erstens zahlt der Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn. Zweitens hätte sie bei den 200 Stunden, an den Tagen, an denen sie arbeitet, über elf Stunden am Tag gearbeitet. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt aber nur acht. Und sie kann von ihrem Chef nicht verlangen, dass er gesetzwidrig handelt und sie länger beschäftigt, als es erlaubt ist. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter”)