O-Ton: Mehr Versicherungsschutz bei Pauschalreisen

Bei Streiks oder Wetterunbilden sind Pauschalreisende besser geschützt. Sie haben den Urlaub bei einem Veranstalter gebucht, der muss sich um Ersatz kümmern oder auch für entgangene Leistungen entschädigen. Wenn ich aber auf Reiseplattformen Flug und Hotel zusammen buche, ist dies noch keine Pauschalreise.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft erläutert den Unterschied.

O-Ton: Man darf nicht vergessen, dass man auch bei einer Buchungsplattform einzelne Leistungen einkauft. Ob ich mein Bahn- oder Flugticket jetzt kaufe bei einem Anbieter, bei einer Plattform, bei der Airline oder dem Bahnunternehmen selbst, das macht letztlich keinen Unterschied. Auf der Plattform kommt es mir aber so vor, als würde ich eine Pauschalreise buchen. Nämlich ich buche die Reise und das Hotel. Das ist keine Pauschalreise. Eine Pauschalreise ist ein Anbieter, der für beide Sachen verantwortlich zeichnet. Das machen die Buchungsplattformen nicht, also man hat nicht den gleichen Versicherungsschutz wie bei einer Pauschalreise. – Länge 32 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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