Die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit stellt die Betroffenen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Profisportlern stellt sich die Frage, ob deren Tätigkeit mit der Belastung „normaler“ Arbeitnehmer verglichen werden dürfen.
Ein Innenmeniskusschaden im Kniegelenk eines Profihandballsportlers ist nach Ansicht des Landessozialgerichts Baden-Württemberg eine Berufskrankheit.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Die Richter haben gesagt, wer Handball spielt, hat Belastungsspitzen. Und deshalb darf die Berufsgenossenschaft auch nicht sagen: Du musst soundsoviele Stunden nachweisen. Man kann es nicht mit normalen Arbeitnehmern vergleichen. Es gibt Belastungsspitzen, die die Gelenke besonders beanspruchen. Und deshalb haben sie gesagt: Das ist eine Berufskrankheit. – Länge 22 sec.
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