In der Regel vereinbaren Mieter und Vermiete hinsichtlich der Nebenkosten, dass eine monatliche Vorauszahlung geleistet wird. Über diese Zahlungen rechnet der Vermieter dann nach Ablauf eines Jahres ab. Aber, so das Amtsgericht Leonberg, die Miete für Rauchmelder müssen Mieter nicht übernehmen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Hier war es so, dass er die Rauchmelder – es ist ja vorgeschrieben, dass überall jetzt Rauchmelder kommen – die Rauchmelder wollte der Vermieter mieten und nicht kaufen. Weil: Anschaffung = nicht umlagefähig. Aber das Gericht hat gesagt: Jetzt mietest Du die Rauchmelder, wo Du eigentlich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kaufen müsstest. Dann kannst Du das auch nicht umlegen, nur weil Du es jetzt gemietet hast. – Länge 21 sec
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