O-Ton: Mindestabstand beim Überholen eines Pferdes

Wer einen Reiter und sein Pferd überholen möchte, muss besonderen Abstand halten. Wird ein Abstand von 1,5 bis 2 Metern stark unterschritten, hat man keine Ansprüche bei einem Unfall, entschied das Landgerichts München.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie ein Pferd überholen, sollten Sie einen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern einhalten, weil Pferde sind unberechenbar. Und insbesondere, wenn sie von Fahrzeugen oder auch Fahrrädern überholt werden, kann es kommen, dass sie ausschlagen. Wenn Sie den Mindestabstand nicht einhalten, kann es sein, dass sie nicht den vollen Schadensersatz bekommen, im schlechtesten Fall überhaupt kein Geld. – Länge 23 sec.

Der ganze Fall aus München ist unter verkehrsrecht.de nachzulesen.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )