O-Ton: Muss ich Heiligabend und Silvester arbeiten?

Weder der 24. noch der 31. Dezember sind Feiertage – und auch keine halben. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Beschäftigte an Heiligabend und Silvester dennoch frei oder müssen nur den halben Tag arbeiten.

Zum Beispiel dann, wenn eine „betriebliche Übung“ vorliegt. Wie geht das?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft erklärt die Hintergründe:

O-Ton: Das kommt darauf an, ob es eine betriebliche Übung gibt. Generell gilt: Es sind keine Feiertage, auch keine halben. Um 12 Uhr kann jeder nach Hause. Aber wenn mir der Chef immer frei gegeben hat an Heiligabend und Silvester. Oder auch immer den halben Tag frei gegeben hat, dann entsteht die sogenannte betriebliche Übung und darauf muss ich mich verlassen können und daran muss der Chef sich halten. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter”)