O-Ton: Mutter noch verheiratet – Lebensgefährte kann Vaterschaft nicht anerkennen

Der leibliche Vater kann die Vaterschaft nicht wirksam anerkennen, solange die Mutter noch mit einem anderen Mann verheiratet ist. Während der Ehe ist der Ehemann der rechtliche Vater.

Dies bedeutet, dass die Kinder nicht den Namen des leiblichen Vaters tragen können. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es gibt den rechtlichen Vater. Der rechtliche Vater ist immer der verheiratete Ehemann der Mutter. Unabhängig davon, wer der leibliche Vater ist. Während der Ehezeit heißt ja nicht immer zusammen, sondern viele sind vielleicht noch verheiratet und leben mit jemandem Neuen fest zusammen und zeugen Kinder. Dann ist erst einmal der Ehemann, also der Ex-Partner – solange die Ehe noch besteht – der rechtliche Vater der Kinder. – Länge 25 sec.

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