Nach einer Trennung oder Scheidung gibt es häufig Streit über weiterlaufende Verpflichtungen, beispielsweise ein Darlehen der Schwiegereltern. In dem Fall, den das Landgericht Frankfurt/Main entschied, wollte ein Mann ein geerbtes Wohnhaus erhalten – seine Schwiegereltern nahmen dafür einen Kredit auf. Der Mann muss nun das Darlehen zurückzahlen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Der Schwiegersohn hat gesagt, er muss nicht zahlen. Das war nur mündlich, es war nämlich eine Gefälligkeit. Aber: 250.000 € sind keine Gefälligkeit. Die Schwiegereltern mussten einen Kredit aufnehmen, das ist keine Gefälligkeit. Die haben ihm nicht mal 2000 € gegeben, sondern richtig viel Geld. Das ist ein Darlehen, das muss er zahlen. – Länge 22 sec.
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